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Grubenunglück nicht vor Gericht

Saarbrücken (dpa) - Das schwere Grubenunglück im saarländischen Bergwerk Camphausen, bei dem im Frühjahr 1986 sieben Bergleute nach einer Schlagwetterexplosion ums Leben kamen, wird kein gerichtliches Nachspiel haben. Die Erste Strafkammer des Landgerichts entschied am Donnerstag, das Verfahren gegen die angeklagten Personen nicht zu eröffnen, da die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung nicht gegeben sei. Die Staatsanwaltschaft hatte im September vergangenen Jahres Anklage wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung gegen sechs für die Sicherheit des Grubenbetriebs zuständige Personen erhoben. Nach ihren Ermittlungen soll in der Grube im betroffenen Flöz schon Tage vor dem Unglück eine steigende Grubengas– Konzentration festgestellt worden sein. Auch eine Anlage zum Absaugen von Grubengas sei nicht hinreichend gegen Vereisung gesichert gewesen.

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