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Großer Plan für RadlerInnen

Der Bundesverkehrsminister kommt per Rad: Zur Bundeshauptversammlung des ADFC in Wilhelmsburg am Wochenende. Jetzt 5000 Mitglieder in Hamburg  ■ Von Gernot Knödler

Das 5000ste Mitglied ist pünktlich eingetreten. Kurz vor der Bundeshauptversammlung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Clubs (ADFC) am kommenden Wochenende im Bürgerhaus Wilhelmsburg konnte der Hamburger Landesverband damit einen Meilenstein setzen – eine symbolische Aufwertung in einer Zeit, in der das Fahrrad von Politik und Verwaltung zwar zunehmend als Verkehrsträger anerkannt wird, konkrete Verbesserungen jedoch noch immer schleppend umgesetzt werden.

Im politischen Teil des 22. ADFC-Bundeskongresses dürfte sich das deutlich spiegeln. Nach der Eröffnung durch den herbeiradelnden Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig (SPD) werden sich die Delegierten dem Bundesradverkehrsplan widmen, den des Minis-ters Team gerade erarbeitet. Mit 1,5 Milliarden Mark pro Jahr, so die Forderung des ADFC, sollte der Bund den Fahrradverkehr fördern.

Das Geld könnte zum Beispiel für ein Radfernwegenetz ausgegeben werden, sagt Bettina Cibulski vom ADFC-Bundesverband, um steuerliche Vergünstigungen für RadlerInnen zu finanzieren, um sichere Fahrrad-Abstellmöglichkeiten am Arbeitsplatz zu schaffen oder das Mitnehmen von Rädern in Zügen zu erleichtern.

Zwar hat die Deutsche Bahn für den Sommerfahrplan angekündigt, sie werde die Fahrradmitnahme in City-Night-Line-Zügen einführen. Gleichzeitig plant sie jedoch, die Interregios abzuschaffen, den Zugtyp, der als einziger durchgängig mit Fahrrad-Wagen ausgerüstet ist.

Marc Lambeck vom ADFC Hamburg hofft, dass von einem Bundesradverkehrsplan „ein gewisser Druck“ ausgehen könnte, der auch die Hamburger Politik auf Trab bringt. Denn den Spielraum, welchen die Novellierung der Straßenverkehrsordnung 1997 eröffnete, haben die Behörden der Hansestadt nur zögerlich ausgenutzt. Ein Beispiel dafür ist die Abschaffung der Benutzungspflicht für schlechte Radwege an mäßig befahrenen Straßen, die der ADFC zurzeit mit drei Musterklagen durchfechten lässt (taz berichtete).

Im Falle des Radwegs in der Gertigstraße in Winterhude hat die Innenbehörde jetzt vollends nachgegeben. Bereits zum Jahreswechsel war die Benutzungspflicht in einem Teil der Straße aufgehoben worden. Verkehrsbeobachtungen der Polizei hätten inzwischen ergeben, dass die befürchteten Gefahren für RadlerInnen ausgeblieben seien, so der ADFC. Im Heußweg und in der Eppendorfer Landstraße hat sich dagegen nichts geändert. Die im Oktober 2000 eingereichten Musterklagen laufen weiter.

Allerdings wurde kürzlich die Radwege-Benutzungspflicht in der Ottenser Eulenstraße aufgehoben. Dort können es sich die RadlerInnen jetzt aussuchen, ob sie bei Tempo 30 auf der Fahrbahn oder auf dem Gehsteig fahren. Der ADFC fordert, „nunmehr für alle Straßen mit weniger als 10.000 Kraftfahrzeugen am Tag grundsätzlich die Benutzungspflicht für die Radwege aufzuheben“.

Oder muss der RadlerInnen-Club erst die 10.000-Mitglieder-Marke hinter sich lassen, damit Dynamik in die Hamburger Radverkehrspolitik kommt?

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