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Griechisches Gesetz widerspricht EU-Recht

Luxemburg (AFP) – Länder der Europäischen Union dürfen EU-Bürger auch nach Straftaten nicht für immer ausweisen. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg stellte gestern in einem Urteil fest, daß entsprechende Gesetze in Griechenland gegen europäisches Recht verstoßen (AZ: C-348/96). Nach dem griechischen Recht führen Haftstrafen wegen Drogendelikten bei Ausländern automatisch zu einer Ausweisung auf Lebenszeit. Der Europäische Gerichtshof entschied, daß dies gegen den europarechtlichen Grundsatz der Freizügigkeit verstoße.

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