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Grenzsoldat angeklagt

■ Staatsanwaltschaft erhebt Mordanklage gegen Grenzsoldat

Berlin. Die Staatsanwaltschaft hat erstmals eine Mordanklage gegen einen DDR-Grenzsoldaten wegen der Tötung eines Westberliners erhoben. Dem 31jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, am 4. Juni 1982 einen 27jährigen Westberliner getötet zu haben, teilte Justizsprecherin Uta Fölster gestern mit.

Das Opfer habe vom Westberliner Bezirk Wedding kommend das S-Bahn-Gelände im Bereich der Helmut-Just-Brücke betreten. Als zwei Grenzsoldaten ihn aufforderten, das DDR-Territorium zu verlassen, habe er sich schon wieder auf den Weg in Richtung Westen gemacht. Der Angeklagte hätte dennoch gemäß dem Befehl seines Vorgesetzten, den Grenzverletzer festzunehmen, diesen aufgefordert, stehen zu bleiben und die Hände zu heben. Nachdem der Westberliner dies nicht beachtet hatte, feuerte er nach einem weiteren Warnruf und Warnschüssen aus 30 Metern gezielt auf den Fliehenden.

Der Mann sei im Krankenhaus der Volkspolizei an den Folgen eines Beckendurchschusses zwei Tage später verstorben, heißt es in der Anklage weiter. Die Staatsanwaltschaft wertet das Verhalten des Beschuldigten als Tötung aus niedrigen Beweggründen, sagte Uta Fölster ergänzend. dpa