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■ MauerGrenzer verschont

Berlin (dpa) – Ehemalige DDR- Grenzsoldaten können nach Auffassung des Bundesgerichtshofs in der Regel nicht wegen bloßer Körperverletzung von DDR-Flüchtlingen bestraft werden. Das geht aus einem neuen – jetzt in der Deutsch-Deutschen Rechts-Zeitschrift veröffentlichten – Revisionsurteil des 5. Strafsenats zu den Mauerschützen-Fällen hervor. Letzlich maßgebend sei, so die Bundesrichter, daß etwa bei Schüssen auf die Beine die Soldaten gemäß ihrem Befehl gehandelt hätten. Der Senat bekräftigte in dem Urteil allerdings auch, daß DDR- Soldaten verurteilt werden müßten, wenn ihnen ein Tötungsvorsatz nachzuweisen sei.

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