KOMMENTAR: Gratis-Gesamtschule
■ Senat ist nur gesetzestreu, wenn es ihn nichts kostet
Wer sich nicht an geltende Gesetze hält, kommt in der Regel vor Gericht. Würde das fürs Bremer Schulgesetz genauso gelten, wie für die Straßenverkehrsordnung, das Steuer- und das Strafgesetz, dann hätten Bremer Bildungssenatoren schon öfter die Angeklagtenbank gedrückt. Denn im Gesetz ist die Gesamtschule als Bremer Regelschule vorgesehen, in Wirklichkeit bekommen aber immer mehr Bremer Eltern einen Ablehnungsbescheid, wenn sie ihre Kinder dort anmelden.
Dabei hat Bildungssenator Henning Scherf überhaupt nichts gegen Gesamtschulen. Im Gegenteil: Jede Initiative für Projektunterricht und Zusammenarbeit verschiedener Schularten wird mit lieben Worten und einer Einladung zum nächsten Hearing der SPD-Fraktion in Sachen „Pädagogik gegen Rechts“ oder „Integration an der Schule“ belohnt. Aber wenn LehrerInnen und Eltern sich auch ohne millionenschwere Neubauten hier und heute für die gesetzlich verankerte Gesamtschulidee stark machen, dann dürfen sie nicht erwarten, daß die Behörde sie dafür bezahlt. Bremer Senatoren halten das Gesetz schließlich nur noch dann ein, wenn es den Senat nichts kostet.
Dirk Asendorpf
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