piwik no script img

■ Am RandeGraffiti an eigenem Haus sind erlaubt

Koblenz (AP) – Ein Hausbesitzer darf sein eigenes Gebäude nach Lust und Laune mit großflächigen Graffiti verzieren, soweit dadurch nicht das „psychische Wohlbefinden“ der Nachbarn oder der Straßenverkehr gestört wird. Die Freiheit der Kunst habe Vorrang, entschied gestern das Oberverwaltungsgericht Koblenz. (Az. 8A12820/96.OVG)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen