piwik no script img

■ MediaBazaarGott vor Gericht

Hannover/Köln (epd/taz) – Der TV-Sender RTL steht in Verdacht, mit seiner „RTL Samstag Nacht“- Show sogenannte religiöse Gefühle verletzt zu haben. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt für privaten Rundfunk (NLM) prüft derzeit entsprechende Programmbeschwerden in einem „Beanstandungsverfahren“. Es geht dabei um die Sketche „Gott vor Gericht“ (6. April) und „Eine schrecklich heilige Familie – Folge 3“ (27. April). Im ersten Fall wird eine als „Gott“ bezeichnete Figur vor Gericht eines Mordes bezichtigt: „Herr Gott, würden Sie sagen, daß Sie eines Mordes fähig sind?“ In der „Schrecklich heiligen Familie“ wird Jesus als Sandalenverkäufer dargestellt, und Maria Magdalena unterhält ein „Nagelstudio“. In Folge drei nagelt Jesus auf Weisung von Gottvater einen verstorbenen Fisch aus seinem Aquarium an ein kleines Holzkreuz: „So, in drei Tagen lebt er wieder.“

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen