: Gorleben: Ein Fall für Karlsruhe?
■ Schröder und Töpfer drohen mit Verfassungsklagen
Hannover (AP/dpa/taz) – Im Konflikt zwischen Niedersachsen und der Bundesregierung um die Atompolitik werden immer schärfere Töne angeschlagen. Ministerpräsident Gerhard Schröder kündigte am Samstag an, er werde alle legalen Möglichkeiten gegen die Atompolitik des Bundesumweltministers Klaus Töpfer nutzen. Töpfer dagegen drohte der niedersächsischen Landesregierung eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an, wenn sie nicht bis zum 1. August die von ihm angewiesene zweite Teilgenehmigung für eine Versuchsanlage für die Verpackung von Atommüll in Gorleben erlasse.
Auf dem SPD-Landesparteitag forderte Schröder seinen Bonner Amtskollegen auf, zur Vernunft zurückzukehren. Einseitig verlange dieser nicht nur die Inbetriebnahme des Zwischenlagers Gorleben für Castor-Behälter mit Atommüll, sondern auch die zweite Genehmigung für die inzwischen überflüssige Pilotkonditionierungsanlage, den Fortgang der Endlagererkundung in Gorleben und die Genehmigung des Endlagers Schacht Konrad. „Wir sollen die Last der Entsorgung allein tragen“, so der Ministerpräsident, „das nicht mit mir.“ Eine Einigung über die Entsorgung sei erst möglich, wenn der Ausstieg aus der Atomenergie festgelegt werde und damit die Mengen des Atommülls kalkulierbar seien.
Schröder hat inzwischen auch an den Bundespräsidenten Roman Herzog appelliert, das vom Bundestag bereits beschlossene Energie-Artikelgesetz nicht zu unterschreiben. In einem Schreiben an Herzog habe er schwerwiegende Bedenken gegen das Gesetz erhoben, weil die Regierung es entgegen einem Antrag Niedersachsens als nicht zustimmungspflichtig durch den Bundesrat deklariert habe. Das Gesetz läßt unter anderem erstmals die direkte Endlagerung abgebrannter Brennelemente aus Atomkraftwerken als gleichberechtigte Art der Entsorgung zu. Niedersachsen wolle das Gesetz, wenn es in Kraft tritt, notfalls mit einer Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüfen lassen.
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