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Gnade vor Volkszählung

■ Wenn Volkszählungsgegner schon kein Recht erhielten, so können sie jetzt wenigstens ihr Geld zurückbekommen

Gerichtspost ist selten eine angenehme Überraschung - und schon gar nicht im eigenen Briefkasten. In diesen Tagen werden sich allerdings gleich Dutzende von den ehemaligen Volkszählungsboykotteuren über die Briefe von Freundin Justitia freuen, wenn sie den Satz lesen: „Im Wege der Gnade erlassen wir Ihnen die Zahlung der Geldbuße sowie der Verfahrenskosten. Hochachtungsvoll...„

Den ersten Gnadenerlaß hat jetzt eine Frau H. in Moabit erhalten, sie spart damit etwa 1.600 Mark. Begnadigt werden kann jeder, gegen den im Zusammenhang mit den repressiven Zahlenspielen vom Mai '87 ein Bußgeld verhängt wurde. Ein Antrag an die Senatorin für Justiz, Gnadenstelle, Salzburgerstraße 21-25, Berlin 62, ist ausreichend, wenn in ihm folgender Satz zu lesen ist: „Bezugnehmend auf den Senatsbeschluß vom 14.11. '89 beantrage ich die Herabsetzung (oder Erlaß) der Geldbuße im Gnadenwege. Mein Monatseinkommen beträgt ...„ Wer bis 1.500 Mark monatlich verdient, dem werden nach rot-grüner Vereinbarung alle Kosten erlassen - egal, ob bereits bezahlt. Besser verdienende Boykotteure bekommen nicht alles zurück. Die Alternativen waren mit dem damaligen Senatsbeschluß übrigens nicht einverstanden, denn wer um Gnade bittet, scheint im Unrecht gewesen zu sein.

diak

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