■ Schwein gehabt: Gnade für Lene
Die Ristedter Wildsau Lene darf leben. Das Verwaltungsgericht in Hannover hat die aufschiebende Wirkung gegen die Tötungsanordnungwiederhergestellt. Bis zur Entscheidung des Verfahrens sei Lene damit vorerst vor der Elektrozange geschützt. Die anderhalbjahre alte Wildsau entgeht damit dem Schicksal ihrer zahmen Artgenossen.
Lene sollte wie alle Ristedter Schweine wegen Verdachts auf Schweinepest gekeult werden. Die Anordnung sollte sofort vollzogen werden. Besitzer Singer versteckte daraufhin die Sau und legte beim Verwaltungsgericht in Hannover Widerspruch ein. Nach dieser ersten Entscheidung des Gerichtes ist Lene jetzt ganz „aus der Zange“. Wie der leitende Veterinärdirektor von Diepholz, Rolf Jochims erklärte, wird das Schwein nicht weiter verfolgt. dpa
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