■ OST-LEHRER: Gleichstellung mit Alt-BRD gefordert
Potsdam. Als Ersatz für die von beamteten West-Lehrern geforderte Laufbahnbefähigung einigten sich die Kultusministerien der Länder auf eine „Bewährung auf dem Dienstposten“ für ostdeutsche Pädagogen. Anstelle eines Hochschulstudiums mit Erstem und Zweitem Staatsexamen genügt dem ostdeutschen Lehrer eine vom zuständigen Schulrat festgestellte „Bewährung“. Grundlage dafür sind die Personalakte, eine Lehrerfortbildung sowie die „Dienstliche Beurteilung“. Der Bewährungszeitraum für den gehobenen Dienst (Grundschullehrer) beträgt drei, für den höheren Dienst (Studienratlaufbahn) vier Jahre. Davon müssen jeweils sechs Monate in neuen Schulstrukturen absolviert worden sein.
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