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Gleiches Recht für alle

■ Blockieren Blockaden Rechtsempfinden?

Am 10. 12. blockierten tausende Stahlarbeiter die Hauptverkehrsadern des Ruhrgebiets, um gegen die geplante Schließung des Krupp–Hüttenwerkes und damit für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze zu protestieren. Es ist nur zu begrüßen, wenn Menschen auf diese Weise ihre elementaren Lebensinteressen wahrnehmen. Es ist ferner nur zu begrüßen, wenn hierauf der zuständige Innenminister erklärt, er lehne ein polizeiliches Einschreiten gegen die Stahlarbeiter „kategorisch“ ab. Beim Kampf um Arbeitsplätze müßten Verkehrsbehinderungen hingenommen werden. Offenbar hat jetzt bei Innenminister Schnoor der gleiche Lernprozeß stattgefunden wie vor zwei Jahren beim bayerischen Ministerpräsidenten Strauß. Er hatte nach der tagelangen Blockade der Brenner– Autobahn den blockierenden LKW–Fahrern, die gegen die Grenzkontrollen protestierten, Straffreiheit zugesichert - und die Strafverfolgungsbehörden hielten sich daran. So weit, so gut. Nur fragt man sich, warum bei Demonstrationen mit den gleichen Mitteln, aber für andere Zwecke etwas anderes gelten soll. In die Tausende gehen die Strafverfahren wegen Nötigung gegen diejenigen, die durch Blockaden gegen die Stationierung der Mittelstreckenraketen, gegen lebensbedrohende Atomanlagen oder die Zerstörung des Lebensraumes durch die Startbahn West demonstriert haben. Sollte das Verhalten des Staates etwa von den Gesichtspunkten gesellschaftlicher Kräfteverhältnisse und politischer Opportunität bestimmt sein? Wenn der Satz des Grundgesetzes: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ irgendeine Geltung haben sollte, dann müßten alle laufenden Strafverfahren wegen demonstrativer Verkehrsbehinderung eingestellt und die rechtskräftig Verurteilten amnestiert werden. Alexander Schubart, BuKo unabhängiger Friedensgruppen

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