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in kürze BUNDESBEAMTEGleiche Arbeitszeit

Die wöchentliche Arbeitszeit der Bundesbeamten beträgt auch in den neuen Ländern 38,5 Stunden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil. Damit gelte die Arbeitszeitverordnung des Bundes in Ost und West. (Az. BVerwG 2 C 42.99 und 1.00). dpa

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