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Gläserner Kunde?

Dürfen Warenhausdetektive Kunden, die sie des Ladendiebstahls verdächtigen, festhalten, in aller Öffentlichkeit als Dieb hinstellen, die Personalien verlangen oder die Taschen kontrollieren? Grundsätzlich sind nämlich Privatpersonen nicht berechtigt, anderer Leute Taschen zu durchsuchen.

Über die Grenzen des Erlaubten informiert der telefonische Ansagedienst der Verbraucher-Zentrale des Landes Bremen unter der Rufnummer (0)11606 in der Zeit vom 27.6. — 3.7.1992

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