Gladbecker Geiselnehmer: Noch nicht bereit für die Freiheit
Der Gladbecker Geiselgangster Dieter Degowski kann auf seine Haftentlassung in einigen Jahren hoffen. Bis dahin soll er schrittweise auf eine Entlassung vorbereitet werden.
ARNSBERG/WERL dpa | Der Gladbecker Geiselgangster Dieter Degowski kann nach 25 Jahren im Gefängnis jetzt mit Haftlockerungen zur Vorbereitung seiner Entlassung rechnen. „Die schrittweise Vorbereitung kann durch zunächst begleitete, später unbegleitete Ausgänge und anschließend die Verlegung in den offenen Vollzug mit der Möglichkeit von Hafturlaub erfolgen“, erklärte das Landgericht Arnsberg in einem am Freitag bekanntgemachten Beschluss. Es verwies auf die Einschätzung des psychiatrischen Gutachters Norbert Leygraf, dass die Vorbereitung auf eine Entlassung etwa drei Jahre dauern werde.
Die Richter legten sich aber nicht auf ein Datum fest. Degowski kann jederzeit einen neuen Entlassungsantrag stellen. Eine sofortige Freilassung komme aber nicht in Frage, „da derzeit davon auszugehen ist, dass von Dieter D. weiterhin eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht.“
Das Gericht fügte in dem Beschluss zu Degowskis Antrag auf Freilassung hinzu, dass der 57-Jährige „bei einer unvorbereiteten Entlassung ins soziale Randmilieu abrutschen könnte, in dem die Gefahr weiterer schwerer Straftaten besteht“.
Michael Skirl, der Leiter der Justizvollzugsanstalt Werl, in der Degowski sitzt, will zunächst abwarten, bis der Beschluss des Landgerichts rechtskräftig ist. „Dann werden wir unverzüglich die Umsetzung der Aufträge des Gerichts einleiten“, sagte er.
„Die Kammer hat keinen genauen Entlassungszeitpunkt vorgegeben“, betonte Landgerichtssprecherin Dorina Henkel. Die Vollzugsbehörden müssten die Entwicklung abwarten. „Nur wenn die Vorbereitung optimal läuft, kann Dieter Degowski tatsächlich mit einer Entlassung auf Bewährung rechnen.“
Degowski hatte vor 25 Jahren mit seinem Komplizen Hans-Jürgen Rösner eine Bank in Gladbeck überfallen. Bei der anschließenden Flucht durch mehrere Bundesländer erschoss Degowski einen Jugendlichen, eine junge Frau starb durch eine Kugel aus Rösners Waffe. Außerdem starb ein Polizist bei dem Einsatz.
Das Landgericht in Essen hatte die beiden Männer 1991 zu lebenslanger Haft verurteilt. 2001 war zudem festgelegt worden, dass Degowski frühestens 2013 zur Bewährung entlassen werden könnte.
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