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Giftschieber zu Haftstrafen verurteilt

Frankfurt/Main (dpa) – Nach mehr als einjähriger Verhandlung hat das Frankfurter Landgericht drei Giftmüllschieber zu Haft- und Bewährungsstrafen zwischen zwei und dreieinhalb Jahren verurteilt. Die Angeklagten wurden gestern für schuldig befunden, von 1992 bis 1996 zahlreiche Giftmülltransporte falsch deklariert und in dafür nicht zugelassenen Deponien vor allem in Ostdeutschland gebracht zu haben. Die Staatsanwaltschaft kündigte Revision an. Das Verfahren gegen den mutmaßlichen Hauptverantwortlichen, einen Frankfurter Juristen, sowie zwei weitere Mitangeklagte war im Laufe des Verfahrens abgetrennt worden und ist noch nicht entschieden.

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