Giftmülldeponie Mainhausen: Südhessen lehnt Bau ab

Mainhausen (taz) - Entgegen einem entsprechenden Antrag des Hessischen Umweltministeriums votierte die Regionale Planungsversammlung Südhessen gegen den Bau der Giftmülldeponie Mainhausen- Mainflingen.

Der Antrag des Ministeriums war notwendig geworden, nachdem das Verwaltungsgericht Darmstadt den ersten Planfeststellungsbeschluß für die fast fertiggestelle Deponie nach neunjährigem Rechtsstreit im Dezember 1986 für rechtswidrig erklärte. Das Land Hessen ging gegen diese Entscheidung in die zweite Instanz, deren Urteil vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel noch ansteht. Noch vor Jahresfrist wurde ein neues Planfestellungsverfahren eingeleitet, obwohl die Schüttdeponie nicht mehr im gültigen Raumordnungsplan enthalten ist - eine Abweichung vom Raumordnungsverfahren wurde erforderlich.

Bereits vor Wochenfrist hatte der zuständige Kreistag Offenbach ebenfalls gegen die unter Grundwasserniveau liegende Deponie gestimmt. Nach Meinung von Umweltschützern muß die Hessische Staatskanzlei, als oberste Planungsbehörde Hessens, nun ein Änderungsverfahren zum Raumordnungsplan einleiten. „In einem solchen Verfahren haben wir weitaus bessere Rechtsmittel gegen die Deponie-Neuplanung“, mutmaßt Robert Jarosch von der BI-Mainhausen.

m.b.