: Gewerkschaftsmitarbeiter dürfen streiken
Kassel (dpa) – Mitarbeiter von Gewerkschaften dürfen sich genauso wie alle anderen Beschäftigten organisieren und notfalls auch gegen ihren Arbeitgeber streiken. Das hat das Kasseler Bundesarbeitsgericht gestern klargestellt. Die Loyalitätspflicht der Gewerkschaftsbeschäftigten gehe dabei aber weiter als die gewöhnlicher Arbeitnehmer. Die Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands hatte Mitarbeitern mit der Kündigung gedroht, die sich 1994 in einem Verband der Gewerkschaftsbeschäftigten organisiert hatten.
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