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Gewerkschaftsklage abgewiesen

Paderborn (ap) - Im Streit über Betriebsvereinbarungen zwischen Einzelhändlern und Betriebsräten über die Teilnahme am Dienstleistungsabend hat erstmals ein Arbeitsgericht entschieden, daß den Gewerkschaften kein eigenständiges Klagerecht gegen solche Vereinbarungen zusteht. Mit dieser Begründung wies das Arbeitsgericht Paderborn den Antrag der DAG auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zurück, mit der einem Textilkaufhaus in Paderborn die Ladenöffnung bis 20.30 Uhr aufgrund einer Betriebsvereinbarung untersagt werden sollte. (Az.: AG Paderborn 2 GA 16/1989)