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■ GewaltopferUngerechte Hilfe

Berlin (epd) – Kritik an der Neufassung des Opferentschädigungsgesetzes in der Bundesrepublik hat der Bund türkischer Einwanderer in Berlin-Brandenburg (BETB) geübt. Nach den neuen Bestimmungen können zwar Ausländer aus Nicht-EG-Staaten, die Opfer gewalttätiger Ausschreitungen geworden sind, eine Entschädigung beantragen. Voraussetzung ist jedoch, daß sie seit mindestens drei Jahren in Deutschland leben.