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Gewaltmonopol-betr.: "Die AL muß ihre Haltung zum Gewaltmonopol klären" und "Das ist ein Problem mit dem Begriff des Gewaltmonopols", taz vom 21.2.89

Betr.: „Die AL muß ihre Haltung zum Gewaltmonopol klären“ und „Das ist ein Problem mit dem Begriff des Gewaltmonopols“, taz vom 21.2.89

Wie wäre es mit der Formel „Anerkennung des staatlichen Gewaltmonopols im Rahmen der verfassungsmäßigen Bestimmungen“ - dies würde implizieren:

1. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus - also ist jede Staatsgewalt, die sich gegen das Volk richtet, rechtswidrig.

2. Das in der Berliner Verfassung festgeschriebene Widerstandsrecht für Jedermann/frau gegen offensichtlich rechtswidrige Staatsgewalt bleibt unangetastet.

3. Jegliche außerstaatliche Gewalt gegen das Volk, insbesondere wirtschaftlich-strukturelle Gewalt zum Beispiel auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, ist zu unterbinden.

4. Im Falle elterlicher Gewalt kann jedes Kind jederzeit polizeiliche Hilfe rufen.

Doctor Booarth - the hippiesheik

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