Gewalt in Flüchtlingsunterkünften: Residenzpflicht gefährdet Frauen

Für geflüchtete Frauen ist der Zugang zu Frauenhäusern erschwert. Viele der Einrichtungen sind bereits überbelegt oder schlicht zu weit weg.

Ein Saal mit vielen Notbetten

Die dichte Belegung der Flüchtlingsunterkünfte birgt ein hohes Konfliktpotential. Foto: dpa

BERLIN taz | Angenommen, eine deutsche Frau wird von ihrem Ehemann geschlagen. Wieder. Und wieder. Sie sucht Zuflucht in einem Frauenhaus und findet Schutz. Angenommen, eine Asylbewerberin hat einen gewalttätigen Ehemann. Auch sie sucht Schutz – und hat unter Umständen ein großes Problem: die Residenzpflicht. Das ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zur Situation geflüchteter Frauen, die der taz vorliegt.

Auf die Frage nach Schutz in Frauenhäusern antwortet die Regierung: „Für die Dauer einer räumlichen Beschränkung (‚Residenzpflicht‘) für Asylbewerberinnen ist die Aufenthaltsgestaltung auf den Bezirk beschränkt, in dem die für die Aufnahme zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt“.

Mit anderen Worten: Ohne Zustimmung von Ausländer- und Sozialbehörde darf eine Asylbewerberin nicht einfach umziehen. Bei den ohnehin überforderten Behörden kann das dauern. Dazu kommt, dass das Netz an Frauenhäusern nicht alle Landkreise abdeckt. Für manche Frauen sind die Einrichtungen erst mal unerreichbar. „Die Chancen, genau im zugewiesenen Bezirk einen Frauenhausplatz zu finden, sind gering“, sagt Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion.

Mit dem Gewaltschutzgesetz gibt es eigentlich ein Instrument, um Opfer häuslicher Gewalt zu schützen. Die Polizei kann etwa Hausverbote für gewalttätige Ehemänner durchsetzen. Das Problem in Erstaufnahmeeinrichtungen: Auch die Täter unterliegen der Residenzpflicht. Wieder müssen die Behörden mitarbeiten. Selbst dann sind die Probleme nicht gelöst. „Wir haben nicht genügend Plätze, vor allem, wenn Frauen mehrere Kinder haben“, sagt Margarete Kramer vom Frauenhaus in Bonn. Zudem komme die Landesregierung zwar für die Mietkosten im Frauenhaus auf, nicht aber für den Unterhalt von Flüchtlingen. „Das können wir nicht mitfinanzieren.“

Hohes Konfliktpotential

„Es hat sich erneut gezeigt, dass es einen enormen Mangel an Schutzraum für geflüchtete Frauen gibt“, sagt Möhring. Gesonderte Räume für Frauen und Kinder seien kein Standard in den Flüchtlingsunterkünften. Auch darum ging es in der Anfrage; die Bundesregierung verwies auf die Zuständigkeit der Länder. Der Bund dürfe diese nicht alleinlassen, so Möhring. Dass Finanzmittel möglich seien, zeigten das Bundesprogramm für minderjährige unbegleitete Geflüchtete. Weitere Wege nicht zu nutzen sei „ein politisches Armutszeugnis“.

Es gebe unter Geflüchteten prinzipiell nicht mehr oder weniger Gewalttäter als im Rest der Gesellschaft, sagt Möhring und wird durch eine am Freitag vorgestellte Statistik des Bundeskriminalamts bestätigt, die keinen signifikanten Anstieg der Kriminalität ergab. Das Zusammenpferchen vieler teils schwer traumatisierter Menschen treibe das Konfliktpotenzial aber in die Höhe, so die Linke. Dass Gewalt gegen Frauen ein generelles Problem sei, sagt auch Kramer vom Bonner Frauenhaus: „Die Frauen erzählen die gleichen Geschichten wie die, die auch jetzt bei uns sind. Da ist es ziemlich egal, woher die Leute kommen.“

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