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Gewalt bei Stuttgart-21-DemoPrügelpolizist verurteilt

Bei der Großdemonstration gegen „Stuttgart 21“ schlug er Unbeteiligte mit einem Stock. Nun erhielt ein Polizist eine Haftstrafe – auf Bewährung.

Wegen des brutalen Einsatzes wird der Demotag inzwischen „Schwarzer Donnerstag“ genannt. Bild: dapd

STUTTGART afp | Wegen seines rabiaten Durchgreifens bei einer Großdemonstration gegen das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ hat das Stuttgarter Amtsgericht einen Polizisten zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Mann bei der Demonstration am 30. September 2010 der Körperverletzung im Amt schuldig gemacht hatte, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Der Polizist hatte „mit einem Schlagstock einen Unbeteiligten geschlagen“, erläuterte die Sprecherin.

Wegen des harten Polizeieinsatzes war die Demonstration im Stuttgarter Schlossgarten im Herbst 2010 als „Schwarzer Donnerstag“ bekannt geworden. Mehr als hundert Teilnehmer waren verletzt worden, als Polizeibeamte mit Schlagstöcken und Wasserwerfern gegen sie vorgingen.

Der nun Verurteilte war der erste Polizist, dem wegen seines Verhaltens bei der Demonstration der Prozess gemacht wurde. Zu der Gerichtsverhandlung war es nur gekommen, weil er einen Strafbefehl nicht akzeptiert hatte. Laut diesem hätte er ohne mündliche Hauptverhandlung wegen Körperverletzung im Amt in einem minderschweren Fall 90 Tagessätzen zu je 40 Euro zahlen sollen.

Das nun ergangene Urteil fällt deutlich höher aus. Der Abstufung des Vergehens zu einem minderschweren Fall folgte die Kammer den Angaben zufolge nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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13 Kommentare

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  • N
    neubau

    Solange es Leute gibt, die davon reden, dass die Polizisten "nur ihren Job gemacht" hätten... das haben die KZ-Aufseher damals auch. Den "Job gemacht" haben sie sogar sehr gut. Verbrecher waren sie dennoch, oder etwa nicht?

     

    Hier stimmt etwas mit dem System nicht. Eine friedliche Demonstration gewaltsam zu beenden, weil eine Hand voll Kastanien fliegt, ist nichts anderes als Staatsterrorismus!

  • R
    Robert

    Jetzt müssen nur noch fast alle anderen Polizisten, die an dem Einsatz beteiligt waren, verurteilt werden; und zwar die einen, die friedliche, teilweise am Boden sitzende Menschen, oft wahllos mit Pfefferspray oder mit Schlagstöcken malträtiert haben, und die anderen, die ihren Kollegen dabei zugesehen oder diese sogar gedeckt haben.

     

    Dieser eine Fall ist noch nicht mal die Spitze des Eisbergs.

  • W
    Wasserstrahl

    Wieviel bekommt denn nun der Polizist aufgebrummt, der einen Demonstranten in die Blindheit mit dem Wasserstrahl geschlagen hat??? Auch mal interessant zu erfahren.

  • AS
    Anne-Marie S.

    @helmut K.

    waren Sie dabei, dass Sie behaupten können, der Polizist hätte nur seinen Job gemacht?

    Ich empfehle Ihnen die folgende Lektüre:

    http://www.kontextwochenzeitung.de/newsartikel/2011/09/am-falschen-ort/

    und das Video:

    http://www.bei-abriss-aufstand.de/2012/10/17/schwarzer-donnerstag-polizist-wegen-schlagstockeinsatzes-verurteilt/

  • T
    T.V.

    Das Zitat ist spitze: "mit einem Schlagstock einen Unbeteiligten schlagen". Wieviele hundert andere Bullen werden denn mit der Begründung dann noch verurteilt? Nicht daß es die meisten nicht verdient hätten, aber das sieht mir mehr nach Exempel aus, als daß das wirklich wegweisend sein wird.

  • J
    Jörn

    Körperverletzung durch Polizisten im Amt wird selten angezeigt, fast immer durch eine Gegenanzeige gekontert und nur bei eindeutigen externen Videobeweisen überhaupt verfolgt (Die Polizei filmt zwar massenweise selbst, aber die Staatsanwaltschaft denkt nicht daran, dieses Material zu beschlagnahmen).

    Wenn also die Strafe hier "unerwartet hoch" ausfällt, so liegt sie doch deutlich unter dem was Nichtpolizisten bekommen hätten. Dabei sollte das staatliche Gewaltmonopol doch eher dazu führen, dass an Polizisten höhere Massstäbe gelegt werden und eine Körperverletzung im Amt höher als bei Nichtpolizisten bestraft würde.

  • N
    Nemo

    Na, allein für den Einspruch gegen den Strafbefehl sollte die Haftstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

  • V
    viccy

    Bewährung bei Erstverurteilten ist die absolute Regel! Die Frage "Bewährung" oder "Gefängnis" hat nichts mit Vergeltung zu tun, sondern damit, ob eine positive Prognose gestellt wird. Soll heißen: Wer das erste Mal vor Gericht steht bzw. das erste Mal Freiheitsstrafe bekommt und maximal 2 Jahre erhält, bei dem geht man in der Regel davon aus, dass er künftig brav bleibt.

     

    Insoweit (!) ein ganz normaler Vorgang, auch wenn die zweite Überschrift leider etwas anderes suggeriert...

  • L
    Lena

    @flopo

    Natürlich, wird es mit zweierlei Maß gemessen. Der Hintergedanke ist simpel: Ein Polizist ist ein Beamter. Für ihn gilt also Folgendes:

     

    Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen

    Gerichts

    1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder

    2. wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit oder, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Hauptamt bezieht, Bestechlichkeit, strafbar ist, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wird, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils. Entsprechendes gilt, wenn die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt wird oder wenn die Beamtin oder der Beamte aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Artikel 18 des Grundgesetzes ein Grundrecht verwirkt

    hat.

    (Auszug aus dem § 24 des Beamtenstatusgesetzes, Verlust der Beamtenrechte)

     

    Verliert der Polizist seinen Beamtenstatus, verliert er praktisch seine Lebensgrundlage. Der Richter weiß es. Und er ist auch nur ein Beamter.

  • F
    FMH

    @flopo

    Naja, hieer wird aufgrund der Tatwaffe ein großer Unterschied gemacht:

    Der eine wollte jemanden abstechen (sprich: versuchter Mord), der andere wollte warscheinlich gar nicht, sondern einfach nur den starken Mann markieren und ein paar Nasen brechen.

  • HK
    helmut K.

    unglaublich wie wenig Richter unsere Polizisten respektieren, 8 Monate weil er seinen Job gemacht hat?

    Dem Richter gönn ich mal eine Begenung mit den friedlichen Demonstransten von S21.

     

    @flopo

     

    wenn ein Salifist ein Messer in einen Polizisten steckt ist das OK? Sie spinnen wohl...

  • MD
    Mischa Dreesbach

    Bewährung? Hui, dann bekommt er sicher demnächst einen Job als V-Mann in der Hooliganszene. Die nötige Qualuifikation hat er ja!

  • F
    flopo

    ich verweise auf die Diskrepanz hinsichtlich des Strafmaßes, dass der Messerstechers von der Bonner Salafistendemo zu erwarten hat. Er muß sich höchstwahrscheinlich mit 10 Jahren Gefängnis abfinden. Nicht das ich falsch verstanden werde , ich heisse weder das eine noch das andere gut, aber manchmal scheint hier mit zweierlei Maß gemessen zu werden!