■ Geurteilt: Umweg nicht erlaubt
Essen (dpa) – Wer den Weg zur Arbeit für einen Einkauf unterbricht, verliert damit den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Mit diesem gestern veröffentlichten Spruch wies das Landessozialgericht NRW die Klage eines Arbeitnehmers ab, der von der Unfallversicherung eine Entschädigung erstreiten wollte (Az.: L 17 U 219/94). Auf dem Weg zur Arbeit war der Kläger schwer verletzt worden, nachdem er an einem Kiosk Brötchen und eine Zeitung gekauft hatte.
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen