■ Geurteilt: Da und versichert
Essen (dpa) – Nichteheliche Kinder stehen von ihrer Geburt an unter dem Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung des Vaters, auch wenn die Vaterschaft erst später festgestellt wird. Das geht aus zwei Entscheidungen des Landessozialgerichts NRW hervor. Da das Sozialgesetzbuch nicht zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern unterscheide, könne die Feststellung der Vaterschaft auch nicht Voraussetzung für den Beginn der Familienversicherung sein, so die Richter. (AZ L 2 Kn 44/94 und L 2 Kn 34/94)
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 180 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen