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Geteilte Menschenrechte

■ Asylrechtsurteil: Schwarz-Roter Jubel GAL ruft zum zivilen Widerstand auf

Übergreifender Jubel brach gestern bei Hamburgs großen Parteien über das Asylrechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus. Höchstrichterlich war entschieden worden, daß das eingeschränkte Asylrecht nicht verfassungswidrig ist. Weil bekanntlich die Flüchtlinge für den bundesdeutschen Rechtsradikalismus verantwortlich sind, lobte Innensenator Hartmuth Wrocklage (SPD) das Urteil als Beitrag „zur Sicherung des inneren Friedens“, während CDU-Fraktionsvorsitzender Ole von Beust darin einen Beitrag zum „sozialen Frieden“ ausmachte. Wrocklage freute sich zudem, daß die Abschottung Europas zur Entlastung der öffentlichen Haushalte geführt hat.

Flüchtlingsorganisationen und die GAL werteten die Entscheidung in Karlsruhe indes als Bestätigung der faktischen Abschaffung des Asylrechts. Die Drittstaatenregelung ermögliche, die meisten Flüchtlinge bereits an den Grenzen Deutschlands „umzudrehen“ (Bundesgrenzschutz-Jargon), so Anne Harms von der Beratungsstelle „Fluchtpunkt“. Dann droht die sogenannte „Kettenabschiebung“ ins Heimatland. Wer es trotzdem schafft, einzureisen, zum Beispiel über den Hamburger Hafen, dessen Fluchtweg wird dann als „nicht glaubwürdig“ eingestuft und endet ebenfalls mit einer Abschiebung. Fast alle Staaten mit Visumpflicht für Deutschland gelten als „sichere Herkunftsländer“.

Zwar hatten die wenigsten Hamburger Flüchtlingsorganisationen mit einem positiven Urteil des durch umstrittene Urteile angeschlagenen Verfassungsgerichts gerechnet. Dennoch ist die Enttäuschung groß. „Die Menschenrechte sind also doch teilbar“, sagte Anna Bruns (GAL) und ruft nun zum „zivilen Widerstand“ auf. sim

Siehe auch Überregionales