piwik no script img

■ GesundheitsschutzStreik bei Risiko

Kassel (AP) – Der Arbeitgeber hat für Schutzmaßnahmen zu sorgen, wenn das Auftreten von gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz nicht sicher auszuschließen ist. Den Beschäftigten gestand das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil das Recht zu, die Arbeit zu verweigern, wenn die Toleranzwerte überschritten werden und eine unmittelbare Gefahr für Leben und Gesundheit besteht. (5 AZR 273/93)

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen