: Gestrafte Engel
■ Wie besprochen: Hells Angels werden zu Freiheitsstrafen verurteilt
Wie erwartet hat das Hamburger Landgericht im so genannten Rotlicht-Prozess gestern sechs Angeklagte zu Haftstrafen zwischen einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung und vier Jahren und acht Monaten verurteilt. Die Strafen für die geständigen Angeklagten waren vorher zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidiger abgesprochen worden. Zudem müssen die Männer, darunter zwei Mitglieder der Rockerbande „Hells Angels“, elf Millionen Mark zahlen. Sie nahmen die Urteile an, einer jubelte gar: „Wunderbar, dieses Urteil.“
Die Rocker im Alter zwischen 26 und 55 Jahren hatten seit Januar 1999 das Prostitutionsgeschäft auf der Reeperbahn in der Hand. Sie schleusten ausländische Prostituierte ein, übernahmen Bordelle und Stundenhotels im großen Stil. Die Gang soll Arbeitsabläufe bestimmt und Einnahmen der „Stundensteigen“ abkassiert haben. Etliche Frauen wurden mit Schlägen zur Prostitution gezwungen.
Das Verfahren gegen einen siebten Angeklagten und „Hells Angel“-Mitglied wurde abgetrennt. Er hatte kein Geständnis abgelegt.
Drei der zu Haftstrafen Verurteilten bleiben gegen Kaution von weiterer Untersuchungshaft verschont. Sie müssen erst später zum Haftantritt erscheinen. Als strafmildernd wertete Richter Michael Kaut das frühzeitige Geständnis der Angeklagten, als straferschwerend jedoch den „erheblichen Umfang der Tat“.
Der Prozess um Menschenhandel, Zuhälterei und Prostitution war ursprünglich als Mammutprozess bis ins Jahr 2003 mit 469 Zeugen geplant gewesen. Der „Deal“ zwischen den Prozessbeteiligten ermöglichte jedoch einen Abschluss bereits nach sieben Verhandlungstagen. lno
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