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Archiv-Artikel

Geständnis im Schleuser-Prozess

KÖLN afp ■ Der im zweiten Schleuser-Prozess angeklagte Deutsch-Ukrainer Anatoli B. hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe weitgehend eingeräumt und gleichzeitig den mitangeklagten Kaufmann Heinz Martin Kübler belastet. In einer von seinem Anwalt vor dem Landgericht Köln verlesenen Erklärung bestätigte B. gestern die Einschleusung von Ukrainern über Tarnfirmen. Dies habe er aber früher nicht für Unrecht gehalten. Nun würde er sich damit „nicht mehr identifizieren“, betonte B., der bereits im Februar 2004 wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war. Der Deutsch-Ukrainer warf Kübler vor, davon gewusst zu haben, dass die von dem Kaufmann vertriebenen Reiseschutzpässe zur illegalen Visa-Erlangung genutzt würden. Oberstaatsanwalt Egbert Bülles bot Kübler gestern bei einem vollen Geständnis eine Bewährungsstrafe an. Darauf ging dessen Verteidigung jedoch nicht ein. Kübler bestreitet weiter, über die Aktivitäten von Anatoli B. im Bilde gewesen zu sein.