Kommentar: Gesetzestreue
■ Innensenator ohne humanen Anspruch
„Der Innensenator kann auch Abschiebungen nicht willkürlich aussetzen. Das Ausländeramt wird sich bemühen, eine geeignete Betreuung vor Ort für unbegleitete Minderjährige zu veranlassen.“Diese zwei Sätze zum Schicksal von Ibrahim und Abbas A. verdeutlichen die Haltung von Innensenator Ralf Borttscheller gegenüber Asylsuchenden. Für ihn gibt es nur die Buchstaben des Gesetzes. Wenn die entscheiden, raus aus Deutschland, wird abgeschoben.
Was Jurist Borttscheller bei diesen Entscheidungen ausblendet: Er hat humanitären Spielraum und kann anordnen, Asylsuchende nicht abzuschieben. Und selbst wenn Borttscheller nicht an Mord und Folter in Togo glaubt, sollte er berücksichtigen, daß zwei Minderjährige vor der Abschiebung stehen. Zwei Jugendliche, deren Mutter tot ist und deren Vater sowie ein älterer Bruder verschwunden sind. Wem sonst sollten humanitäre Gründe zugute kommen, wenn nicht Jugendlichen, die in Togo auf der Straße landen ?
Doch Borttscheller versteckt sich hinter windelweichen Formulierungen. Eine Betreuung für die zwei kann nur durch die deutsche Botschaft geschehen. Die sieht sich aber wegen Personalmangels nicht einmal in der Lage, abgeschobene Togoer aus Deutschland am Flughafen zu empfangen. Damit landen Ibrahim und Abbas, dank Borttscheller, unweigerlich auf der Straße. Wenn sie nicht plötzlich verschwunden sind... Jens Tittmann
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