Gesetzentwurf zu korrupten Firmen: Ein Register für Missetäter
Ein Gesetzentwurf sieht vor: Korrupte Unternehmen sollen künftig in einer bundesweiten Liste erfasst werden. Kritikern reicht das nicht.
BERLIN taz | Korrupte Unternehmen sollen künftig in ein bundesweites Register eingetragen und damit von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Das sieht ein nun öffentlich gewordener Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium vor, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet.
In dieses „Wettbewerbsregister“ sollen nach Angaben aus Regierungskreisen Firmen Eingang finden, die sich etwa Geldwäsche und Betrug, Bestechung oder Schwarzarbeit zuschulden haben kommen lassen. Ist ein Manager wegen solcher Straftaten in Zusammenhang mit seinem Unternehmen rechtskräftig verurteilt worden, wurde ein Strafbefehl ausgesprochen oder eine Bußgeldentscheidung, müssen die Staatsanwaltschaften und andere Behörden die Firma in das Register eintragen.
Auch bisher konnten einige Delikte dazu führen, dass eine Firma von einer öffentlichen Vergabe ausgeschlossen wurde. Jedoch konnten die staatlichen Auftraggeber bisher kaum nachprüfen, ob einem Unternehmen etwas anzulasten war. Zwar haben bereits mehrere Länder wie Bremen, Berlin und Nordrhein-Westfalen ähnliche Listen wie die geplante. Sie beziehen sich jedoch nur auf das jeweilige Bundesland und folgen überdies unterschiedlichen Regeln.
Im neuen Register sollen die Behörden die Informationen künftig einfach elektronisch abfragen können. Ab einem Auftragswert von 30.000 Euro sind sie laut Gesetzentwurf dazu verpflichtet.
„Zwischen einem Verstoß und einer rechtskräftigen Verurteilung vergehen Jahre“
Vergaberechtsexperte Christian Heuking von Transparency International findet den Entwurf „nicht mutig genug“. Die Schwelle zur Eintragung sei zu hoch, sagt er. „Zwischen einem Verstoß und einer rechtskräftigen Verurteilung vergehen Jahre.“
Heuking plädiert für ein Register, das früher ansetzt: „Unternehmen könnten schon bei ausreichender Kenntnis von einem Verstoß, also ohne Urteil, eingetragen werden.“ Dies müsse nicht gleich einen Ausschluss bedeuten: Der Auftraggeber müsse dann prüfen und entscheiden, ob ein Auftrag an das Unternehmen gehe. Das sei aufwendiger, gibt der Vergabeexperte zu. Allerdings unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbs fairer, da die Eintragung zeitlich näher am eventuellen Fehlverhalten liege, sagt Heuking.
Für die betroffenen Unternehmen geht es in jedem Fall um viel Geld – immerhin vergibt die öffentliche Hand pro Jahr Aufträge zwischen 280 und 300 Milliarden Euro. Sie können einen Eintrag in die geplante Korruptions-Datenbank allerdings abwenden durch eine „Selbstreinigung“. Dafür müssen die Firmen sich zum Beispiel so strukturieren, dass ähnliche Vergehen nicht mehr vorkommen. Oder sie sitzen es aus – je nach Schwere des Delikts erlöscht der Eintrag nach drei bis fünf Jahren.
Leser*innenkommentare
Georg Dallmann
Das ist GROB FALSCH, solange man nicht auch andere gewichtige kriminelle Handlungen wie z.B. Steuerhinterziehung, Diesel-Gate (VW & Co.), Manipulation von Devisen- und Zinskursen, sowie des Goldpreises (Dt. Bank & Co), Bilanzfälschungen und der Verkauf von toxischen Papieren (Goldman Sachs) in die Liste aufnimmt, denn das VERFÄLSCHT den WETTBEWERB katastrophal UNfair.
Entweder richtig oder gar nicht.
Thiemo4
Im Text steht, dass Betrug eines der Kriterien ist, wobei Betrug natürlich nicht ausdrücklich in Grossbuchstaben geschrieben wurde. Vielleicht haben Sie es deshalb überlesen?
Betrug umfasst natürlich Betrug durch Bilanzfälschung, Betrug durch Manipulation von Devisen- und Zinskurven, ...