piwik no script img

Gesetzentwurf zu korrupten FirmenEin Register für Missetäter

Ein Gesetzentwurf sieht vor: Korrupte Unternehmen sollen künftig in einer bundesweiten Liste erfasst werden. Kritikern reicht das nicht.

Eva Oer

Aus Berlin

Eva Oer

Korrupte Unternehmen sollen künftig in ein bundesweites Register eingetragen und damit von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Das sieht ein nun öffentlich gewordener Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium vor, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet.

In dieses „Wettbewerbsregister“ sollen nach Angaben aus Regierungskreisen Firmen Eingang finden, die sich etwa Geldwäsche und Betrug, Bestechung oder Schwarzarbeit zuschulden haben kommen lassen. Ist ein Manager wegen solcher Straftaten in Zusammenhang mit seinem Unternehmen rechtskräftig verurteilt worden, wurde ein Strafbefehl ausgesprochen oder eine Bußgeldentscheidung, müssen die Staatsanwaltschaften und andere Behörden die Firma in das Register eintragen.

Auch bisher konnten einige Delikte dazu führen, dass eine Firma von einer öffentlichen Vergabe ausgeschlossen wurde. Jedoch konnten die staatlichen Auftraggeber bisher kaum nachprüfen, ob einem Unternehmen etwas anzulasten war. Zwar haben bereits mehrere Länder wie Bremen, Berlin und Nordrhein-Westfalen ähnliche Listen wie die geplante. Sie beziehen sich jedoch nur auf das jeweilige Bundesland und folgen überdies unterschiedlichen Regeln.

Im neuen Register sollen die Behörden die Informationen künftig einfach elektronisch abfragen können. Ab einem Auftragswert von 30.000 Euro sind sie laut Gesetzentwurf dazu verpflichtet.

Zwischen einem Verstoß und einer rechtskräftigen Verurteilung vergehen Jahre

Transparency International

Vergaberechtsexperte Christian Heuking von Transparency International findet den Entwurf „nicht mutig genug“. Die Schwelle zur Eintragung sei zu hoch, sagt er. „Zwischen einem Verstoß und einer rechtskräftigen Verurteilung vergehen Jahre.“

Heuking plädiert für ein Register, das früher ansetzt: „Unternehmen könnten schon bei ausreichender Kenntnis von einem Verstoß, also ohne Urteil, eingetragen werden.“ Dies müsse nicht gleich einen Ausschluss bedeuten: Der Auftraggeber müsse dann prüfen und entscheiden, ob ein Auftrag an das Unternehmen gehe. Das sei aufwendiger, gibt der Vergabeexperte zu. Allerdings unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbs fairer, da die Eintragung zeitlich näher am eventuellen Fehlverhalten liege, sagt Heuking.

Für die betroffenen Unternehmen geht es in jedem Fall um viel Geld – immerhin vergibt die öffentliche Hand pro Jahr Aufträge zwischen 280 und 300 Milliarden Euro. Sie können einen Eintrag in die geplante Korruptions-Datenbank allerdings abwenden durch eine „Selbstreinigung“. Dafür müssen die Firmen sich zum Beispiel so strukturieren, dass ähnliche Vergehen nicht mehr vorkommen. Oder sie sitzen es aus – je nach Schwere des Delikts erlöscht der Eintrag nach drei bis fünf Jahren.

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • Georg Dallmann

    Das ist GROB FALSCH, solange man nicht auch andere gewichtige kriminelle Handlungen wie z.B. Steuerhinterziehung, Diesel-Gate (VW & Co.), Manipulation von Devisen- und Zinskursen, sowie des Goldpreises (Dt. Bank & Co), Bilanzfälschungen und der Verkauf von toxischen Papieren (Goldman Sachs) in die Liste aufnimmt, denn das VERFÄLSCHT den WETTBEWERB katastrophal UNfair.

    Entweder richtig oder gar nicht.

    • Thiemo4

      @Georg Dallmann:

      Im Text steht, dass Betrug eines der Kriterien ist, wobei Betrug natürlich nicht ausdrücklich in Grossbuchstaben geschrieben wurde. Vielleicht haben Sie es deshalb überlesen?

       

      Betrug umfasst natürlich Betrug durch Bilanzfälschung, Betrug durch Manipulation von Devisen- und Zinskurven, ...