Gesetzentwurf für vereinfachtes Steuerecht: Das Comeback von Paul Kirchhof
Es ist ein steuerlicher Rundumschlag. Paul Kirchhof tritt wieder auf die politische Bühne und präsentiert eine allumfassende Reform des deutschen Steuerrechts. Mal wieder.
BERLIN taz/dpa | So kennt man Paul Kirchhof. Der ehemalige Verfassungsrichter und Steuerexperte ist bekannt für sein Engagement, wenn es um das Steuersystem in Deutschlan geht. Nun hat er ein neues Konzept vorgelegt. Stark vereinfacht, so wie er es seit Jahren predigt. Aus tausenden von Einzelregelungen und Ausnahmen soll ein einziges Gesetz werden. 146 Paragraphen, sonst nichts.
Aus dem komplexen Steuerrecht, wie es bisher existiert, macht Kirchhof ein einziges Gesetz. Der Entwurf für ein "Bundessteuergesetzbuch", den Kirchhof am Montagabend in Karlsruhe vorstellte, sieht am Ende so aus: Ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent für alle Einkommen, für alle Unternehmensgewinne und auch für alle Kapitalerträge. Die Umsatzsteuer soll demnach bei 19 Prozent liegen, die Erbschaftssteuer bei 10 Prozent.
Kirchhofs Kommentar dazu: "Ich glaube daran, dass sich der große Gedanke durchsetzt."
Mit Spott überschüttet
Ganz überraschend kommt es nicht, dass sich ausgerechnet der frühere Verfassungsrechtler in die aktuelle Steuerdebatte einmischt. Schon im Bundestagswahlkampf 2005 galt der 68-Jährige als potenzieller Finanzminister für die Union. Schon damals hatte er die Idee eines einheitlichen Steuersatzes, wurde dafür aber nur milde belächelt und mit Spott überschüttet.
Sein neues Konzept ist umfassender, als seine bisherigen Vorschläge. Es entstand in einem Forschungsprojekt unter Beteiligung von sechs Bundesländern. Kirchhof, dem es an Selbstbewusstsein noch nie gemangelt hat, vergleicht das Papier mit der Verkündung der Menschenrechte im Jahr 1789.
Und so erklärt es der Experte selbst:Die Reform sei aufkommensneutral. "Der Staat soll vor und nach der Reform die gleiche Summe bekommen - aber die Gesamtlast wird gerechter auf viele Schultern verteilt." Für niedrige Einkommen soll es Freibeträge geben: Die ersten 10.000 Euro bleiben steuerfrei, dann steigt die Steuerlast in zwei Stufen an, erst ab 20.000 Euro werden die vollen 25 Prozent fällig. Für Kinder soll es einen Freibetrag von 8000 Euro pro Kind geben. Steuervergünstigungen wie etwa die Pendlerpauschale oder die Steuerfreiheit für Nachtzuschläge sollen abgeschafft werden.
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