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Gesetzentwurf für Volksbegehren

Hannover SPD und Grüne haben gestern den Gesetzentwurf zur Regelung für Volksinitiativen und Volksbegehren vorgelegt. Damit ein Thema im Landtag beraten werden muß, müssen 70.000 Wahlberechtige ihre Unterschriften für eine Volksinitiative abgeben. Zehn Prozent der Wahlberechtigten können dem Landtag per Volksbegehren ein Gesetz oder eine Gesetzesänderung vorlegen. Abgeordnete beider Landtagsfraktionen kritisierten, daß die CDU ein Volksbegehren zur Direktwahl von Bürgermeistern plant. Das sei „verdeckte Parteienfinanzierung“ meinte der Grünen-Abgeordnete Hannes Kempmann. dpa

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