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Gesetzentwurf des BundeskabinettsBeschneidung wird legalisiert

Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Straffreiheit und Rechtssicherheit für Beschneidungen vorsieht. Der Zentralrat der Juden ist zufrieden.

Beschneidungsbesteck in den Räumen der Israelitischen Kultusgemeinde in Hof. Bild: dpa

BERLIN dapd | Die religiöse Beschneidung von Jungen soll in Deutschland straffrei bleiben, jüdische und muslimische Eltern sollen sie künftig erst nach einer Aufklärung über die medizinischen Risiken veranlassen können. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet, wie das Bundesjustizministerium bestätigte. Eine Beschneidung von Jungen wäre damit zulässig, wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt und das Kindeswohl nicht gefährdet.

Hintergrund des Gesetzes ist ein Urteil des Kölner Landgerichts, das die Beschneidung eines Jungen als rechtswidrige Körperverletzung gewertet hatte. Die Bundesregierung, aber auch die Fraktionen des Deutschen Bundestages wollen den alten Ritus daher per Gesetz legitimieren und auf diese Weise Rechtssicherheit für Juden und Muslime schaffen.

„Der heutige Beschluss des Kabinetts ist bereits ein wichtiges Signal, um die entstandene Verunsicherung zu beseitigen“, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Mittwoch in Berlin und fügte hinzu: „Es ist ein guter Tag, der dazu beiträgt, dass wieder mehr Rechtssicherheit eintreten wird. Die parlamentarischen Beratungen können jetzt intensiv aufgenommen werden.“

Der Gesetzestext

Der geplante neue Passus zur Beschneidung im Bürgerlichen Gesetzbuch:

§ 1631d

Beschneidung des männlichen Kindes

(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.

Der Zentralrat der Juden zeigte sich zufrieden mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. „Der Gesetzentwurf ist sehr gelungen und geglückt“, sagte Zentralratspräsident Dieter Graumann am Mittwoch dem Fernsehsender Phoenix. Die Politik in Deutschland habe zügig, verantwortungsbewusst und sensibel gehandelt. „In diesem Fall haben unsere Politiker viel Lob und Respekt verdient“, hob Graumann hervor. Zuvor hatte das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf zugestimmt.

Zur geplanten Qualifikation von Beschneidern sagte Graumann, es müsse überlegt werden, wie eine solche Zertifizierung vorgenommen werde. Dabei gehe es um die Frage der Schmerzlinderung und der Schmerzbehandlung. „Diese Dinge gab es bisher nicht. Hier müssen wir auch selbst unsere Hausaufgaben machen“, sagte der Zentralratspräsident. Zugleich verwies er auf eine jahrtausendelange Erfahrung mit der Beschneidung. „Wir sind doch keine Gruppe von Sadisten und Masochisten“, betonte Graumann.

Zentralrat der Muslime wünscht Nachbesserungen

Der Zentralrat der Muslime forderte derweil Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf. Der Vorsitzende des Zentralrates der Muslime, Aiman Mazyek, stellte im Bayerischen Rundfunk den Begriff des „Kindeswohlvorbehalts“ infrage. Dieser Punkt sollte noch diskutiert werden. Insgesamt gehe der Gesetzentwurf aber in die völlig richtige Richtung, sagte Mazyek. Damit werde das „unmissverständliche Signal von Deutschland“ ausgehen, dass Juden und Muslime nicht kriminalisiert würden. Außerdem werde wieder Rechtssicherheit geschaffen.

Nach den Vorstellungen von Grünen-Chef Cem Özdemir sollte der Bundestag ohne Fraktionszwang über das neue Beschneidungsgesetz abstimmen. „Die Frage der Beschneidung von Jungen ist keine, die per Mehrheitsbeschluss in Parteien entschieden werden sollte“, sagte Özdemir. Deswegen sei der Vorschlag richtig, die Abstimmung im Parlament vom Fraktionszwang zu befreien.

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22 Kommentare

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  • N
    Neronimus

    In Artikel 3  des Grundgesetzes heißt es:

    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

     

    In Deutschland leben über 80 Millionen Menschen. Das Gesetz welches jetzt auf den Weg gebracht werden soll betrifft – mindestens in Teilen- aber nur etwa 200.000 Menschen oder 0,24 % der Bevölkerung in Deutschland. Ich bin aber noch nicht einmal sicher, dass alle 200.000 das Gesetz wollen.

     

    Wenn das beabsichtigte Gesetz mit dem Grundgesetz übereinstimmt, dann "fresse ich einen Besen".

  • M
    MamaVon4

    Tschüß Grundgesetz, Tschüß Menschenrechte....!!!

     

    Da zeigt sich wiedermal, wie sehr sich die Deutsche Gesetzgebung dem religiösen Zwang fremder Glaubens-/Kulturkreise hingibt...(!)

     

    Für mich als 4-fach Mama erstens in DER Hinsicht nicht tragbar, geschweige denn als Bürger dieses Staates !!!

     

    Was kommt als nächstes???

    Legalisierung von Kinderarbeit???

    Natürlich ganz im Sinne der Religion, versteht sich.... :o)

     

    *ZUM KOTZEN*!!!!!!

    Pfui, schämt Euch!!!!

  • MF
    Markus Freidenker

    Ich glaube, dass dieses Gesetz bei den meisten Einwohnern auf Unverständnis trifft.

    Meines Erachtens wäre ein Gesetz mit der Kernaussage - "Geistliche haben an den Geschlechtsteilen von Minderjährigen nicht zu suchen !" - viel besser gewesen.

     

    Bei der Erschaffung des Menschen hat Gott doch einen prefekten, menschlichen Körper geschaffen.

    Da sollten nicht einzelne Gruppen (aus religiösen Gründen) meinen, sie müssten diesen Körper verstümmeln.

     

    So leidet wegen der "Unmenschlichkeit der Bescheidung von Minderjährigen" das Ansehen der Religionen; und das Ansehen der Volksvertreter, die diese Unmenschlichkeit tolerieren, ist mit diesem Gesetz bestimmt gesunken.

  • B
    Blacky

    „Wir sind doch keine Gruppe von Sadisten und Masochisten“

     

    Stimmt.

    Masochisten suchen sich in der Regel ihre Schmerzen selber aus, achttägige Säuglinge wohl kaum.

  • RL
    Raphaela Langenberg

    Die ganze Absurdität ist hier gut auf den Punkt gebracht:

    http://mogis-und-freunde.de/blog/gastbeitrag-die-beschneidung-meiner-tochter/

     

    Und wir "Untertanen" werden nicht vergessen, wie wichtig Demokratie, Menschenrechte und der Schutz der Schwachen für eine Gesellschaft sind: Weder fortgesetzte Zensur in den "Qualitäts"-Medien, noch weitere Verleumdungen der Bürger durch diejenigen, die eigentlich ihre Interessen vertreten sollten, werden das erreichen!

  • F
    fra_galgario

    Das ist doch auch was wert - jetzt weiß es wirklich auch der/die Letzte und es herrscht Klarheit: Eines der obersten Ziele unserer Politiker/innen ist es, ein weichgespültes Wohlfühlklima für bestimmte Religionen zu erzeugen. Hauptsache, die diversen Zentralräte nicken wohlwollend, dann ist ja alles bestens.

     

    Dass sich gleichzeitig ein Graben auftut zwischen einem Großteil der Bevölkerung und diesen Zentralräten, werden sie natürlich ignorieren. Aber irgendwann werden diese Abgründe nicht mehr zu ignorieren sein.

  • RL
    Raphaela Langenberg

    Dieses Gesetz wirft in der Gesellschaft Gräben auf, die in dieser Generation nicht mehr zugeschüttet werden können. Vor allem vertieft es den schon durch die ESM-Zustimmung ausgehobenen zwischen "Elite" und Bürgern: Auch hier ist der Großteil der Bürger eindeutig PRO Grundgesetz, das von der Politik weiter erodiert wird.

     

    Menschenrechte und Demokratie sind die Werte mit denen die Nachkriegs-Generationen aufgewachsen sind und die die Gesellschaft bisher zusammen gehalten haben. Was wir jetzt erleben ist eine (weitere) Verhöhnung der Bürger durch diejenigen, die eigentlich ihre Interessen vertreten sollten. Aber es wird weder durch fortgesetzte Zensurmaßnahmen in "Qualitäts"-Medien, noch durch weitere Verleumdung der unbotmäßigen Untertanen gelingen, uns zu vermitteln, daß Kinder keine Menschen sondern Eltern- oder Religionsgruppen-Eigentum sind, mit denen beliebig verfahren kann: Der Großteil der Bürger dieses Landes hat in den letzten Jahren verinnerlicht, wie elementar der Schutz der Schwächeren für eine Gesellschaft ist und wird es nicht vergessen.

  • F
    Falmine

    Danke, taz, für den genauen Wortlaut des Gesetzentwurfs.

    Der geplante neue Passus zur Beschneidung im Bürgerlichen Gesetzbuch:

    § 1631d

     

    Beschneidung des männlichen Kindes

     

    (1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

     

    (2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.

     

    Da jetzt der religiöse Bezug entfallen ist, müsste auch der 2. Absatz gestrichen werden. Mohelim, die Babys zur "Betäubung" einen Schluck Süßwein geben!

    Einige Beschneidungsbefürworter schwurbeln etwas von "historischer Verantwortung". Was könnte das sein? Weil bei den Nazis im Holocaust Millionen beschnittener Juden verfolgt, drangsaliert, ermordet wurden, müssen wir jetzt die Beschneidung für alle kleinen Jungen straffrei stellen? Das ist eine Pervertierung des Schutzgedankens, der mich atemlos macht. Beschneidung als eine Art "Wiedergutmachung"

    - darauf muss man erst mal kommen!

  • M
    Mann-O-Mann

    Ich finde das immer lustig: "... dass Juden und Muslime nicht kriminalisiert würden ...": Als ob es nicht auch in beiden Religionen schon längst andere kulturelle Praktiken gäbe?!

     

    Korrekt müsste die Selbstbeschreibung wohl heissen: "... dass jene Juden und Muslime, die ihre Kinder beschneiden wollen nicht kriminalisiert würden ..."

     

    Wobei "beschneiden" mir ein verharmlosender Euphemismus für "verstümmeln" zu sein scheint.

  • F
    Fionn

    Nun, wenn es vom Kindswohl abhängt, dann ist es in Deutschland eindeutig verboten.

    http://flexikon.doccheck.com/de/Beschneidung#Vorteile_der_Zirkumzision

    Das sagt die Wissenschaft dazu.

  • CF
    Christa Faust

    "Ich merke, dass man mit dem Geiste (oder dem Verstand) wuchern kann, und dass die Seele dabei verhungern kann.." ich bin entsetzt über das Gesetz und das heutige Deutschland, wir haben nichts aus der Geschichte gelernt, gar nichts!

  • P
    PeterWolf

    @Jahwe

    Der Duke liegt mit seinem three strikes Vorschlag näher an der Realität.

    Verlust des Mandates bereits bei der ersten Zustimmung zu einem Gesetz, das das BVerfG einkassiert, bringt uns sofort in die Unregierbarkeit.

    Fehler des Bundestages sind ja erstmal noch nicht tragisch, dafür gibt es ja Korrekturmechanismen wie eben das BVerfG.

    Strafbarkeit bei Fehlentscheidung geht schon mal gar nicht, wer will denn dann noch in den Bundestag?

    Fakt: Im Moment hat lediglich das Kabinett einen Gesetzentwurf abgenickt, der erst mal vom Bundestag beschlossen werden muss.

    Passiert das nicht, muss sich Merkel wenigstens nicht Graumanns Genöle anhören, denn die Regierung hat mit seinem Beschluss ein "Problem anderer Leute Feld" geschaffen.

    Beschließt der Bundestag das Gesetz und das BVerfG ist dran, hat eben der Bundestag ein "Problem anderer Leute Feld" geschaffen.

    Spätestens beim EuGH ist dann Schluss und die haben dann den schwarzen Peter.

    Zeugt zwar nicht von Charakter, aber Zoff mit religiös/rassisch/völkisch Verblendeten ist nun mal so nervig, dass der schwarze Peter lieber weitergereicht wird.

    RIchtig lustig würde es allerdings schon, wenn der EuGH die Legalisierung der kindlichen Beschneidung stoppt.

    Dann müsste die Türkei das nämlich übernehmen, wenn sie weiter in die EU will.

  • HT
    Hans Trutnau

    Ein Schlag ins Gesicht des Rechtsstaats.

  • J
    Jahwe(r) ?

    Ein Skandal was da abläuft und meiner Meinung nach so weit vom Grundgesetz entfernt, dass man über Strafen nachdenken sollte für unsere sogenannten "Volksvertreter". Wir sind das Volk ? Weiterträumen... Ob mit oder ohne Vorhaut.

    Wozu benötigt Gott diese Vorhaut und wieso begeht "ER" bei der Schöpfung der "Trockennasenaffenart" überhaupt erst den Fehler, einem Baby eine Vorhaut wachsen zu lassen ? Religions"freiheit" ---> Kindswohl Schöne neue Welt.

  • D
    duke

    90% der Bevölkerung sind gegen das Beschneidungsgesetz und 90% der Abgeordneten stimmen voraussichtlich zu.

     

    Dabei ist das Gesetz so klar verfassungswidrig (Religionsfreiheit, körperliche Unversehrtheit, nur gegen Jungen, Misshandlung von Schutzbefohlenen), da kann man klaren Verstandes gar nicht zustimmen.

     

    Von Gauck ist da bestimmt kein Widerstand zu erwarten, also muss es das BVG mal wieder retten.

     

    Apropos, ich bin für Tree-Strikes (http://de.wikipedia.org/wiki/Three_strikes) bei Abgeordneten, wer dreimal einem verfassungswidrigem Gesetz zustimmt, verliert sein Mandat.

  • I
    irgendwer

    Das können die doch nicht ernst meinen?

     

    Sollte das durchkommen muss dass sofort vom Bundes"Verfassungs"gericht kassiert werden.

     

    Klar ich weis das Grundgesetz ist in Deutschland kaum mehr wert als das Papier auf dem es steht, aber so ein Gesetz widerspricht im großen und ganzen allen Überzeugungen auf denen dieses Staatskonstrukt angeblich gebaut wurde

  • WR
    Weiße Rose

    Das ist also der Tag, an dem in Deutschland im Jahre 2012 blutige Barbarei (wieder)legalisiert wird!

     

    In Memoriam an das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, ein kleiner Auszug:

     

    Artikel 2 Abs.2

    "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."

  • G
    Gunter

    Religiöse Hardliner setzen ihre Art zu denken und zu handeln durch und Lobbypolitiker winken schnell schnell ein Gesetz dazu durch. So schnell sollten sie sich mal um andere Dinge kümmern zum Beispiel um Kinderarmut und nicht noch mehr Verstümmelungen gutheißen. Es ist eine Schande finde ich! Eine Schande!

  • V
    Vorhaut-Komplett

    In was für einem dreckigen Land leben wir denn nun, in dem Wissenschaft und Empathie über kinderverachtende Religionen geht.

     

    Dr. Victoria Meinschäfer - Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

    http://idw-online.de/de/news488890

     

    "Die Forschung zeigt, dass die Erfahrung elterlicher Gewalt während der Kindheit Brüche in der emotionalen Wahrnehmung und Empathiefähigkeit des später erwachsenen Kindes bewirkt. In der Kindheit erfahrene Traumata werden verinnerlicht und oft später auch selber wiederholt. Kollektiv rituell vermittelte traumatische kindliche Erfahrungen führen daher zu Empathiebrüchen. Die Gruppe der Beschnittenen reagiert mit Abwehr, d.h. sie verleugnet die erlittenen Schmerzen. Dadurch wird die Einfühlung in das Erleben der nächsten Opfer desselben Rituals beeinträchtigt: Es kann und darf nicht schlecht gewesen sein, was die Eltern damals mit mir gemacht haben. Deshalb tue ich es auch. Eine derartige Erfahrung führt bei den betroffenen Jungen meist zu einer Fortsetzung der rituellen Praxis. Die erwachsenen Eltern leugnen aus eigenen Abwehrbedürfnissen die erlittene Gewalt, deshalb kann das emotionale Erleben des zu beschneidenden Kindes von den handelnden Erwachsenen nicht empathisch erfasst werden. So entsteht eine Täter-Opfer-Kette, die sich über viele Generationen hinweg etablieren kann. Franz: Eine deutsche Variante, noch gar nicht so lange her: Eine ordentliche Tracht Prügel hat noch niemandem geschadet."

     

    Sollen wir nun auch wieder unsere Kinder prügeln? Moralisch spricht ja nun nichts mehr dagegen... Die 68er Gutmenschen verkaufen alles für den schnöden Mammon...

  • WB
    Wolfgang Banse

    Kölner andgerichts-Urteil durfte so nicht stehen bleiben

    Das ergangene Urteil des Lölner Landgerichts was die Beschneidung von muslimischen und jüdischen Jungen betrifft,konnte und durfteso nicht stehen bleinben.Durch den Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts wird das ergangene Urteil außer Kraft gesetzt,was zu begrüßen ist.

  • W
    Weinberg

    Der Beschneidungs-Gesetzentwurf ist die Folge des schlechten Gewissens, denn jegliches Gewissen fehlte den deutschen Volksgenossen bekanntlich in der Zeit des 1000jährigen Reiches.

     

    Die Muslime sind im Gesetzgebungsverfahren lediglich „Beifang“.

     

    Allerdings bedaure ich die unschuldigen Kinder, die hier ein religiöses Opfer bringen sollen/müssen.

     

    Was würde wohl Albert Einstein zu diesem Gesetzentwurf sagen?

     

    Es ist davon auszugehen, dass er für diese sinnlosen Beschneidungsriten kein Verständnis gehabt hätte. So schrieb er im Januar 1954 in einem Brief an den Philosophen Erich Gutkind:

     

    „Für mich ist die unverfälschte jüdische Religion wie alle anderen Religionen eine Incarnation des primitiven Aberglaubens." Weiter schreibt Einstein in dem Brief „Das Wort Gott ist für mich nichts als Ausdruck und Produkt menschlicher Schwächen, die Bibel eine Sammlung ehrwürdiger aber doch reichlich primitiver Legenden.“

  • P
    Pete

    "Die Politik in Deutschland habe zügig, verantwortungsbewusst und sensibel gehandelt. „In diesem Fall haben unsere Politiker viel Lob und Respekt verdient“, hob Graumann hervor." steht im TAZ Artikel. Die Mehrheit der Bürger in Deutschland sieht das jedoch ganz anders, wie man auf jeder Seite im ganzen Internet zu dem Thema lesen kann: nämlich das in unverantwortlicher Weise Körperverletzung an kleinen Kindern legalisiert wird und weil es fundamentale religiöse Minderheiten so wollen und das finde ich auch. Dadurch wird nicht nur das Grundgesetz gebeugt, das die Unversehrtheit des Körpers und die Würde des Menschen an oberste Stelle hebt, sondern es wird auch gegen die Mehrheitsmeinung in diesem Land gehaldelt, weil es "Politiker" die es zusammen noch nicht einmal auf die Hälfte der stimmberechtigten Wähler bringen.