: Gesetze für Nichteheliche?
Bonn (dpa) - Gesetzliche Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften haben die Grünen im Bundestag zum Thema von drei kleinen Anfragen gemacht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Bestimmungen für Rechtsfolgen der Ehe auch auf nichteheliche Lebensgemeinschaften zu übertragen sind. Weiterhin soll geklärt werden, ob das Verlöbnisrecht nicht durch Bestimmungen über außereheliche Gemeinschaften verschiedenen oder gleichen Geschlechts abgelöst werden könnte.
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