: Gesetz zu Retortenbabys geplant
■ Justizminister planen „Bundes-Fortpflanzungs-Gesetz / Embryo-Forschung soll verboten werden / In-vitro-Fertilisation strittig / Eispende soll im Gegensatz zur Samenspende generell verboten werden
Bremen (taz) - Eine von den Justizministern des Bundes und der Länder eingerichtete Arbeitsgruppe hat jetzt einen Bericht zum geplanten „Bundes-Fortpflanzungsgesetz“ vorgelegt. Das Regelwerk soll unter anderem klären, ob die 30.000 künstlich gezeugten Kinder in der Bundesrepublik ein Recht darauf haben, den Namen ihres Vaters zu erfahren. Klargestellt werden soll auch, wer der Vater von Samenspender-Kindern ist. Das Gesetz soll nicht nur entscheiden, was medizinisch-technisch machbar ist und als ethisch legitim zu gelten hat. Es soll auch unterscheiden, was strafbar oder nur illegitim ist. Einmütig sind die Justizminister für ein strafrechtliches Verbot der gezielten Erzeugung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken, von Ei-und Embryonenspenden, der künstlichen Befruchtung bei Leihmüttern sowie der Vermittlung von Leihmutterschaften. Zivilrechtlich soll geregelt werden, daß Mutter im Rechtssinne die Frau ist, die das Kind zur Welt bringt. Außerdem soll das Recht des Ehemannes auf Anfechtung der Ehelichkeit eines durch Samenspende Dritter gezeugten Kindes ausgeschlossen werden, wenn der Ehemann der heterologen Insemination (ehefremde Samenspende) notariell zugestimmt hat.
Strittig unter den Ministern ist die Frage eines strafrechtlichen Verbotes der heterologen Insemination und der In-vitro-Fertilisation (Befruchtung im Labor). Nach Ansicht von Bundesjustizminister Engelhardt soll „im Interesse des Kindes ... diese Form der künstlichen Befruchtung auf wenige noch vertretbare Ausnahmefälle beschränkt bleiben“. Die Identität des Samenspenders werde dabei in jedem Fall dokumentiert.
Bedenken hatte die Arbeitsgruppe auch, mit den Mitteln des Strafrechts gegen Leihmütter und Wunscheltern vorzugehen. Befruchtung soll aber nur mit dem Samen des Partners zulässig sein, auch bei Nichtverheirateten. Ob sie bei alleinstehenden Frauen unzulässig sein soll, ist unter den Juristen umstritten. Die Arbeitsgruppe schlägt dies vor.
Daß im Unterschied zur Samenspende die Eispende generell verboten werden soll, sei eine Inkonsequenz der „Herren der Schöpfung“, meinte die bayerische Justizministerin.
K.W.
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