Gesetz zu Hochfrequenzgeschäften: Computerhandel reglementiert
Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Regulierung des Hochfrequenzhandels beschlossen. So soll der Missbrauch eingedämmt werden. Erlaubt bleibt er weiter.
BERLIN afp | Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, um den superschnellen, computergestützten Börsenhandel zu bremsen. Der Entwurf zum sogenannten Hochfrequenzhandelsgesetz sieht neue Regeln für Händler und Börsen vor.
Das Hochfrequenzhandelsgesetz sei „ein weiterer Baustein im neuen Ordnungsrahmen der Finanzmärkte“, das Regelwerk mache das Finanzsystem "krisenfester", erklärte das Finanzministerium. In Deutschland macht der Hochfrequenzhandel laut Schätzungen mehr als 40 Prozent des gesamten Handelsvolumens aus.
Beim Hochfrequenzhandel kaufen und verkaufen Computer elektronisch automatisiert Wertpapiere nach den Vorgaben ihrer Betreiber. Dies geschieht mittels Algorithmen binnen Sekundenbruchteilen. Innerhalb kürzester Zeit können so viele hundert Kauf- und Verkaufsanweisungen gegeben werden.
Der Hochfrequenzhandel birgt aufgrund seiner Schnelligkeit auch Risiken, wie zum Beispiel extreme, irrationale Kursschwankungen, überlastete Handelssysteme sowie die Anfälligkeit für Missbrauch.
Algorithmen offenlegen
Die Händler in diesem Bereich müssen nach dem Willen des Kabinetts künftig eine Zulassung vorweisen. Um diese zu erhalten, müssen sie unter anderem die Algorithmen ihrer Software offenlegen und erläutern, wie sie das Programm testen und warten.
Handelsanfragen auf Basis von Algorithmen sollen künftig gekennzeichnet werden müssen. Die Börsen müssen zudem Regeln erstellen, nach denen beispielsweise bei auffälligen Kursschwankungen der Handel kurzzeitig ausgesetzt werden kann. Zudem sollen sie Gebühren festlegen, wenn ein Händler unverhältnismäßig oft Orders storniert. Dieses Vorgehen gilt als Indiz, um den Preis eines Finanzinstruments zu manipulieren.
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