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Gesetz über Rundfunk Brandenburg beschlossen

Potsdam. Gegen die Stimmen der CDU hat der brandenburgische Landtag das Gesetz über den »Rundfunk Brandenburg« verabschiedet. Damit werden die rechtlichen Voraussetzungen zur Gründung einer eigenständigen Anstalt des öffentlichen Rechts für das Bundesland geschaffen. Sitz der Landesrundfunkanstalt soll Potsdam sein.

Vor der Abstimmung hatte Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) betont, das Gesetz sei eine gute Startposition zum Weiterarbeiten. Jetzt müsse sich Brandenburg schnell in die Frequenzvergabe einschalten. Hier sei die Lage ernster als es manche darstellten, sagte der Ministerpräsident.

Der Hauptausschuß-Vorsitzende und SPD-Abgeordnete, Wolfgang Birthler, plädierte zu Beginn der Aussprache für eine »schlanke Anstalt« ohne viel Personal und Technik. Brandenburg wolle nicht die Entwicklungen der alten ARD-Anstalten mitmachen. Dennoch wolle das Bundesland an erster Stelle mit dem Sender Freies Berlin (SFB) kooperieren und außerdem das Medienzentrum in Potsdam-Babelsberg nutzen.

Er kündigte gleichzeitig eine Novellierung des Rundfunkgesetzes nach ersten Erfahrungen an. Auch der FDP-Abgeordnete Rainer Siebert plädierte dafür, daß Berlin und Brandenburg nicht auf Dauer eigene medienpolitische Wege gehen sollten. dpa

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