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Gesetz in Frankreich gestopptKeine Abschiebung von Roma-Kindern

Rumänische Kinder, die ohne Angehörige in Frankreich leben, dürfen nicht in ihre Heimat zurückgeschickt werden. Die sozialistische Opposition war gegen das Gesetz vorgegangen.

Sie dürfen bleiben: Roma-Kinder ohne Angehörige müssen Frankreich nicht verlassen. Bild: reuter

PARIS afp |Der französische Verfassungsrat hat ein Gesetz gestoppt, das die Abschiebung von Roma-Kindern nach Rumänien ermöglichen sollte. Das Gesetz sehe keine Möglichkeit vor, Widerspruch gegen die Rückführung einzulegen, begründete der Verfassungsrat am Donnerstagabend seine Entscheidung.

Laut einem Abkommen zwischen Frankreich und Rumänien vom Februar 2007 sollen Jugendrichter oder Staatsanwälte die Abschiebung Minderjähriger anordnen können, die keine Familienangehörigen haben. Die Regierung wollte damit nach eigenen Angaben "den Skandal ausgebeuteter Kinder in den Straßen" beenden.

Die oppositionellen Sozialisten hatten den Verfassungsrat angerufen, der ähnlich wie das Bundesverfassungsgericht in Deutschland Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüft.

Frankreich hat seit Jahresbeginn fast 9000 Roma nach Rumänien und Bulgarien abgeschoben und wurde dafür im Ausland scharf kritisiert. Insgesamt sollen etwa 3000 rumänische Kinder ohne Familienangehörige in Frankreich leben.

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1 Kommentar

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  • AK
    A. Klein

    Also wenn ein deutsches Kind ohne Angehörige in Frankreich oder sonst wo auf der Welt von Behörden aufgelesen wird, dann bestehe ich darauf das diese Behörde das Kind heim nach Deutschland bringt. Der Begriff "Abschiebung" käme mir dafür aber nicht in den Sinn.