: Gesetz gegen Nazipropaganda
Wien (dpa) — Das österreichische Parlament hat am späten Mittwoch abend die gesetzlichen Vorschriften gegen die Aktivitäten von Neonazis verschärft. Das einstimmig angenommene Gesetz enthält auch eine neue Bestimmung gegen die Leugnung oder Rechtfertigung des nationalsozialistischen Völkermords. Der Strafrahmen reicht von einem bis zu zehn Jahren Gefängnis, in besonderen Fällen sogar bis zu 20 Jahren Haft. Strafbar macht sich danach, „wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht“.
Während der Beratungen über das Gesetz hatten die Grünen, die israelitische Kultusgemeinde und der Leiter des Jüdischen Dokumentationszentrums, Simon Wiesenthal, Kritik daran geübt, daß die Leugnung des Holocaust in kleinem Kreis, etwa am Stammtisch oder in Schulklassen, nach dem Gesetzestext in Österreich straffrei bleiben könnte. Die Neufassung des bereits kurz nach dem Zweiten Weltkrieg verabschiedeten sogenannten Verbotsgesetzes, mit dem der Neugründung von Naziorganisationen ein Riegel vorgeschoben werden sollte, sieht außerdem für verschiedene Unterdelikte eine Senkung der Mindeststrafen — meist von fünf Jahren auf ein Jahr — vor.
Dies soll jedoch nach dem Willen der Gesetzgeber keine Aufweichung bedeuten, sondern die Verurteilung von Straftätern erleichtern. In der Vergangenheit waren zahlreiche Angeklagte freigesprochen worden, weil den Geschworenen die Mindeststrafe zu hoch erschien. Eine Neufassung des Verbotsgesetzes war bereits seit Jahren zwischen den Koalitionspartnern in Wien diskutiert worden, jüngste Verhaftungen zahlreicher Neonazis hatten die Diskussion entscheidend beschleunigt.
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