: Gesetz gegen Dioxin-Schleudern
■ Niedersachsen: Grenzwerte für industrielle Dioxin-Emissionen
Hannover Als erstes Bundesland hat Niedersachsen Grenzwerte für Dioxin-Emissionen aus Industrie- und Gewerbeanlagen beschlossen. In einem Erlaß werden die Gewerbeaufsichtsämter angewiesen, ab sofort Messungen bei den Betrieben zu veranlassen und gegebenenfalls Minderungsmaßnahmen anzuordnen. Laut Umweltministerium sollen die Betriebe ihre Emissionen des hochgiftigen Dioxins auf 0,1 Nanogramm (Milliardstel Gramm) pro Kubikmeter Abluft zu senken. Niedersachsen setzte damit als erstes Land die Erkenntnisse aus einem Bericht des Länderausschusses für Immissionsschutz um.
Bisher galt der Dioxin-Grenzwert nur für Verbrennungsanlagen wie zum Beispiel Müllverbrennungsanlagen. Der neue Erlaß betrifft jetzt auch Betriebe der Metallerzeugung und -verarbeitung, Kraftwerke, Zementwerke, Betriebe der Holz- und der Chemieindustrie. Er schreibt vor, Neuanlagen so zu konstruieren, daß sie den Grenzwert von 0,1 Nanogramm einhalten. Bestehende Anlagen müßten entsprechend nachgerüstet werden – je höher die Dioxin-Emissionen derzeit sind, desto schneller. Die Gewerbeaufsichtsbeamten müßten jeweils im Einzelfall prüfen, ob andere Einsatzstoffe, veränderte Produktionsmethoden oder eine verbesserte Rauchgasreinigung notwendig sind. dpa
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