: Gesetz für Homopartnerschaften
betr.: „Der Streit fängt endlich an“, taz vom 7. 12. 99
Die Position, die Jan Feddersen vertritt, ist sehr beschönigend. Die von Frau Däubler-Gmelin vorgeschlagene Zwei-Stufen-Lösung könnte, ganz im Gegenteil zu dem Kommentar, eine Fortführung der Tradition der gesetzlich festgeschriebenen Diskriminierung werden.
Wenn die erste Stufe isoliert von der zweiten Stufe verwirklicht wird, so haben wir Lesben und Schwule zwar die Möglichkeit, mit der eingetragenen Partnerschaft eine Rechtsinstituion einzugehen, jedoch werden damit lediglich Pflichten verbunden sein, wie zum Beispiel die Unterhaltspflicht. Ein Ausgleich im Steuer- oder Erbschaftsrecht wäre erst in der zweiten Stufe enthalten, da im Bundesrat mehrheitspflichtig. Dafür gibt es aber nicht einmal einen Zeitplan. Gerade für lesbische Frauen mit Kindern (die es zahlreich gibt) sind aber Regelungen im Sozialrecht immens wichtig.
Die Begründung dieses Zwei-Stufen Modells, dass durch die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat eine umfassendere Regelung (in einer Stufe) nicht mit genügend Ja-Stimmen im Bundesrat gesegnet wäre, bedeutet in der Folge ja auch, dass die Justizministerin der zweiten Stufe der Regelungen selbst keine Chance im Bundesrat einräumt. Damit wird doch offensichtlich, dass von der Regierung geplant ist, ihre Wahlversprechen – (eigentlich innerhalb 100 Tagen nach der Wahl!) eine Gleichstellung zu den Rechten der Ehe zu bewirken – nicht einzuhalten!!
Frau Däubler-Gmelin hat vor der Wahl an zweiter Stelle einen Gesetzesentwurf mit unterzeichnet, der eine wesentlich umfangreichere Verwirklichung unserer Rechte sicherstellen sollte. Kaum an der Regierung, hat die SPD aber dieses Vorhaben immer weiter hinausgezögert. Wir wollen keine abgespeckte Version! Wer darauf verweist, dass bei den jetzigen Mehrheitsverhältnissen keine umfangreichere Version Chancen im Bundesrat hätte, hat Recht, aber dann eben gar keine eingetragene Partnerschaft!! Damit wären wir dann besser gestellt als mit dieser Version. Dann lieber die Hamburger Ehe bundesweit – sprich ohne jegliche finanzielle Folgen.
Wie auch Jan Feddersen abschließend sagt: Es geht ums Ganze!Jessica Diedrich, Lesben und Kirche (LuK) Nordelbien,
Ökumenische Arbeitsgmeinschaft, Hamburg
Der taz-Kommentar zur eingetragenen Lebenspartnerschaft fordert zu mehr Realitätssinn auf und feiert das geplante Rechtsinstitut als einen Neubeginn deutscher Rechtspolitik. Eine solche Entwicklung kann ich nur schwerlich erkennen: durch die Regelung würden Schwulen und Lesben Unterhaltspflichten und Lasten aufgebürdet, ihnen aber die Gleichstellung bei den Sozialversicherungen und im Steuerrecht verweigert. Ein Schwuler müsste seinem kranken Lebenspartner Unterhalt gewähren, kann aber weder Steuervorteile in Anspruch nehmen noch den anderen bei seiner Krankenkasse anmelden. Eine Gesellschaft, die Minderheiten gleiche Rechte verweigert, muss sich fragen lassen, wie es um ihr Selbstverständnis bestellt ist. Symptomatisch ist auch die Haltung der Bundesregierung zur Entschädigung von Zwangsarbeitern, die sich ähnlich wie in der Schwulen- und Lesbenpolitik in einer fragwürdigen Hinhaltetaktik äußert. Anstatt Zeichen zu setzen und mehr Gerechtigkeit zu verwirklichen, lässt die zögerliche Haltung der SPD und das opportunistische Gehabe von Bündnis90/Die Grünen Zweifel an der Glaubwürdigkeit aufkommen. In der neuen Mitte scheint für Minderheiten kein Platz zu sein. Gerald Pilz, Kornwestheim
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