Gesellschaft: Jäger und Gejagte
Unter AfD-Mitgliedern aus Baden-Württemberg sind Jäger:innen undSportschütz:innen. Stuft der Verfassungsschutz die Partei als „gesichert rechtsextrem“ ein, droht ihnen der Waffenentzug. Erste Versuche, waffenrechtliche Erlaubnisse zu entziehen, sind bekannt.
Von Timo Büchner
Jahrzehntelang geht Martin Bürner auf die Jagd. Der 61-jährige Diplom-Verwaltungswirt bringt seine Erfahrung in die Vorstände der Kreisjägervereinigung Schwäbisch Hall und des Vereins zur Förderung des Jagdwesens in Baden-Württemberg ein. Längst hat Bürner seine Berufung zum Beruf gemacht: Er ist Geschäftsführer des Landesjagdverbandes und Autor mehrerer Publikationen zum Jagdrecht im Südwesten. In Fachkreisen ein gefragter Mann.
Das ist die eine Seite der Medaille. Die andereSeite: Seit etlichen Jahren ist Bürner im Vorstanddes AfD-Kreisverbandes Hohenlohe-SchwäbischHall. 2024 ist er für seine Partei in den Kreistag Schwäbisch Hall eingezogen.
Kein Recht, sondern ein Privileg
Bürger:innen der USA haben ein Recht auf Waffen. Im „Second Amendment“ der Verfassung heißt es, das „Recht des Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen“, dürfe „nicht beeinträchtigt werden“. Die Folgen sind fatal, bis heute. Täglich sterben Menschen durch Schüsse privater Waffenbesitzer:innen.
In Deutschland besteht kein Recht auf Waffen. Das Allgemeininteresse nach Sicherheit und Ordnung überwiegt. Wer das Privileg haben darf, eine Schusswaffe zu besitzen und zu tragen, regelt das Waffengesetz. Zum Beispiel sind Jäger:innen und Sportschütz:innen berechtigt. Das Waffengesetz regelt auch, wer keine Schusswaffen besitzen und tragen darf.
In der Regel gelten Personen, die Bestrebungen „gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ hegen, als „waffenrechtlich unzuverlässig“. Diesen Personen werden entweder Waffenbesitzkarten entzogen oder keine Waffenbesitzkarten ausgestellt. Seit Inkrafttreten des „Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes“ 2020 ist der Verfassungsschutz in die Prüfung der Zuverlässigkeit eingebunden.
In der Bundestagsdebatte zum Gesetz hatte AfD-Politiker Martin Hess erklärt, die geplante Prüfung stelle Jäger:innen und Sportschütz:innen „unter Generalverdacht“. Hess, der erstmals 2016 im Wahlkreis Ludwigsburg in den Bundestag gewählt wurde, war Polizeihauptkommissar und Dozent an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg. Im Parlament behauptete er, die Bundesregierung rücke Jäger:innen und Sportschütz:innen „in die Nähe von Terroristen und Extremisten“.
Vehement machte die AfD gegen die Prüfung mobil. So brachte Rainer Balzer einen Flyer mit dem programmatischen Titel „Keine Verschärfung des Waffenrechts!“ in Umlauf. Balzer, der seit 2016 für den Wahlkreis Bruchsal im baden-württembergischen Landtag ist, besitzt Waffen und ist Mitglied der Schützengesellschaft Wiesloch. Auf dem Flyer steht, mit der Prüfung würden Jäger:innen und Sportschütz:innen „kriminalisiert“. Die AfD lehne „diese Art von Gesinnungsprüfung“ ab.
Auf Balzers Flyer werden einige Forderungen der Landtagsfraktion genannt. Eine lautet: „Keine Regelüberprüfung durch den Verfassungsschutz“. Die Partei versucht gezielt, Jäger:innen und Sportschütz:innen zu umgarnen. Es heißt, diese seien ein „integraler Bestandteil unserer Gesellschaft“, die „unser deutsches Gemeinwesen bilden und tragen – durch ihre Einstellung, ihre tägliche Arbeit, ihre Familien und ihren Gemeinsinn“.
Zählung, Prüfung –Entwaffnung?
Das Bundesverwaltungsamt führt ein „Nationales Waffenregister“. Es registriert alle relevanten Informationen über erlaubnispflichtige Waffen im Privatbesitz. Aktuell (Stand: 12/2025) sind 113.586 private Waffenbesitzer:innen und 402.010 waffenrechtliche Erlaubnisse im Südwesten verzeichnet. Seit ein paar Jahren führen die Landesämter des Verfassungsschutzes eine regelmäßige Prüfung durch.
So auch in Baden-Württemberg. Aus einer Kleinen Anfrage des SPD-Politikers Boris Weirauch vom September 2025 geht hervor: Im Südwesten sind 122 Rechtsextremist:innen im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis (Stichtag: 31.12.2024). Inklusive der Kleinen Waffenscheine, die zum Führen erlaubnisfreier Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen berechtigen.
Insgesamt 13 Rechtsextremist:innen haben 2024 einen Antrag auf eine waffenrechtliche Erlaubnis gestellt. Neun dieser Anträge mussten genehmigt werden. Offenbar lagen „keine offenen, gerichtsverwertbaren Erkenntnisse“ vor. Nur vier Anträge konnten abgelehnt werden und nur einer Person aus dem Phänomenbereich „Rechtsextremismus“ konnte eine Schusswaffe entzogen werden.
Auseinandersetzung um Kleine Waffenscheine
In den vergangenen Jahren sind mehrere Versuche bekannt geworden, waffenrechtliche Erlaubnisse von AfD-Politiker:innen aus Baden-Württemberg zu entziehen. So machte Christina Baum im Mai 2023 ein Schreiben des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis in den sozialen Medien publik. Aus dem Schreiben geht hervor, dass Baum, damals Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Odenwald-Tauber, der Kleine Waffenschein entzogen werden sollte.
Im Schreiben heißt es, das Landesamt für Verfassungsschutz habe der Waffenbehörde mitgeteilt, die AfD-Politikerin sei Anhängerin des gesichert rechtsextremen „Flügels“ von Björn Höcke gewesen. Daher sei die „waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben“. Trotz alledem wurde der Kleine Waffenschein nicht entzogen. Das Landratsamt teilte Kontext mit, keine waffenrechtlichen Erlaubnisse in den vergangenen Jahren entzogen zu haben. Baum ließ eine Anfrage unbeantwortet.
Benjamin Götz gab im August 2025 in den sozialen Netzwerken bekannt, er habe im Januar einen Kleinen Waffenschein beantragt. Nun habe er die Information erhalten, das Landratsamt Schwäbisch Hall wolle ihm den Schein verweigern. Götz hatte bei der Bundestagswahl 2025 im Wahlkreis Schwäbisch Hall – Hohenlohe kandidiert, nun tritt er bei der Landtagswahl 2026 im Wahlkreis Schwäbisch Hall an.
Das Landratsamt hat den Antrag laut „Südwest Presse“ abgelehnt, da Götz – bis zur Auflösung im März 2025 – stellvertretender Landesvorsitzender der gesichert rechtsextremen Jungen Alternative Baden-Württemberg gewesen ist. Inzwischen trägt die AfD-Jugendorganisation den Namen „Generation Deutschland“. Unklar ist, ob die Ablehnung seines Kleinen Waffenscheins beschlossene Sache ist. Eine Anfrage ließ Götz unbeantwortet.
Gerichtsurteile und eine Petition
Bislang ist die Lage, wie die Justiz mit AfD-Mitgliedern umgeht, die eine waffenrechtliche Erlaubnis haben, komplex. Allerdings ist eine Tendenz festzustellen: Das Verwaltungsgericht Magdeburg entschied im März 2023, der Waffenentzug dreier AfD-Mitglieder sei rechtskonform. Schließlich sei der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt ein rechtsextremer Verdachtsfall. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hingegen kippte die Entscheidung. Es urteilte, für den Waffenentzug sei die Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall ungenügend.
Zwei Jahre später ein ähnlicher Fall: Im Juni 2024 entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf, der Waffenentzug zweier AfD-Mitglieder sei rechtmäßig. Das Gericht begründete sein Urteil mit der Einstufung des Bundesamtes fürVerfassungsschutz, die Gesamtpartei sei ein rechtsextremer Verdachtsfall. Auch hier kippte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Entscheidung mit derselben Begründung: Die bloße Mitgliedschaft in einer – als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuften – Partei sei ungenügend, um die Waffen zu entziehen.
Die AfD jubelte prompt. Diana Zimmer, Bundestagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Pforzheim, stellte in den sozialen Medien klar: „Das Gericht hat deutlich gemacht: Wer sich an Recht und Gesetz hält, darf nicht entrechtet werden – egal, welche Partei er unterstützt.“ Doch Fakt ist: So einfach ist das Urteil nicht. Die Münsteraner Richter:innen erklärten, sollte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vom rechtsextremen Verdachtsfall zur „gesichert rechtsextremen Bestrebung“ hochstufen, ändere sich die Lage.
Ihre Worte sprachen die Richter am 30. April 2025. Zwei Tage später folgte die Hochstufung. Weil die Partei gegen die Hochstufung klagte, gab der Verfassungsschutz eine „Stillhaltezusage“. Bis zum Gerichtsurteil will er seine Aussage, die Partei sei gesichert rechtsextrem, nicht öffentlich wiederholen. Deshalb bleibt das Urteil des Gerichts abzuwarten. Derweil hat der gemeinnützige Verein Campact die Petition „Keine Waffen für die AfD!“ gestartet. Über 150.000 Menschen haben die Petition unterzeichnet.
„Regelunzuverlässigkeit“ droht
„Waffen gehören nicht in die Hände von Feinden unserer Demokratie“, erklärte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Es sei „natürlich von Bedeutung“, wenn eine Partei als gesichert rechtsextrem eingestuft wird.
Sollte das Gericht die Hochstufung bestätigen, droht AfD-Mitgliedern die „Regelunzuverlässigkeit“. Sprich: Bei einer Prüfung wäre – ganz generell – von einer Unzuverlässigkeit auszugehen. Abweichungen von der Regelvermutung wären die absolute Ausnahme.
Auch Martin Bürner, der im Landesjagdverband für das „Schießwesen“ und das „Waffenrecht“ zuständig ist, droht die „Regelunzuverlässigkeit“ und somit der Entzug seiner Waffen. Dann würde der Jäger zum Gejagten.
Beim Kontext-Projekt „Recherche gegen Rechts“ erfolgen aktuell im Wochentakt Veröffentlichungen über rechtsextreme Strukturen. Alle bisherigen Beiträge der Serie, finden sie über diesen QR-Code:
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