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Geschützt

Schleswig-Holstein hat sein Datenschutzgesetz modernisiert. Das Parlament billigte gestern einstimmig eine Gesetzesnovelle, die unter anderem festlegt, dass nur Daten ins Ausland vermittelt werden dürfen, wenn es dort ein angemessenes Datenschutzniveau gibt. Automatisierte Verfahren in Behörden sollen im nördlichsten Bundesland künftig nur noch möglich sein, wenn der Dienststellenleiter dieses Verfahren freigibt. Werden Daten außerhalb einer Dienststelle bearbeitet, müssen sie in Zukunft verschlüsselt sein. Gleichzeitig erlaubt das neue Gesetz, dass der Datenschutz im Land vom 1. Juli an in einem „Unabhängigen Zentrum für den Datenschutz“ als Anstalt des öffentlichen Rechts konzentriert wird.

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