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Geschichte des UrheberrechtsKopieren verboten

Die Debatte um Open Access und Kulturflatrate ist nur der neueste Zyklus des Streits um das Urheberrecht. Jede neue Technologie hat die Interessen von Verlegern und Produzenten bedroht.

War früher ein ideales Gerät, um Musik zu kopieren: Die Kassette. Bild: complize/photocase

Der Philosoph und Theologe Johannes von Salisbury, der die wichtigste mittelalterliche Staatslehre schrieb, zitierte 1159 zustimmend einen andern Mönch, der geschrieben habe, "wir seien gleichsam Zwerge, die auf den Schultern von Riesen sitzen, um mehr und Entfernteres zu sehen." So entdeckten gelehrte Mönche in den Klöstern des Mittelalters die Abhängigkeit des Wissens vom tradierten Erbe. Trotz dieser Anerkennung der intellektuellen Leistungen von Vorfahren dachte damals aber niemand an ein daraus abzuleitendes Urheberrecht. Nicht einmal die Autorschaft des Individuums zählte im Mittelalter. Viele Werke nennen den Autor gar nicht oder nur versteckt.

Mit der Erfindung des Buchdrucks mittels beweglicher, metallischer Lettern durch Johannes von Gutenberg um 1440 in Mainz änderte sich nicht nur die Technik der Vervielfältigung von Texten radikal. Auch die Rechtslage änderte sich. Denn die neue Technik erlaubte eine viel größere Zahl von Kopien. Das Bücherdrucken wurde daher zu einem Wirtschaftsfaktor. Das Interesse der Buchdrucker, ihre Bücher vor Nachdrucken zu schützen, traf sich mit dem politischen Interesse der Landesherren, möglichst zu kontrollieren, was gedruckt wurde. So erhielten die Drucker obrigkeitliche Druckerlaubnisse ("Druckprivilegien"), die Landesherren kassierten dafür Gebühren und überwachten zugleich den Buchmarkt. Sie konnten so eine Art Zensur ausüben.

Die Druckprivilegien hatten aber den Nachteil, dass sie nur in einem Land galten, was in den kleinen deutschen Staaten der frühen Neuzeit keinen wirksamen Schutz vor Nachdrucken bot. Bücherschmuggel war während Jahrhunderten ein ebenso lukratives Geschäft wie in neuerer Zeit der Schmuggel von hoch besteuerten Zigaretten. An den Schutz der Rechte von Autoren dachte auch zwischen dem 15. und dem 18. Jahrhundert niemand.

Noch der Naturwissenschaftler Isaac Newton (1643-1727) schrieb seinem Kollegen Robert Hooke am 5. Februar des Jahres 1675 fast wörtlich dasselbe wie Johannes von Salisbury 500 Jahre zuvor: "Wenn ich weitergehen konnte als Du und Descartes, so deshalb, weil ich auf den Schultern von Giganten stand." Urheberrechtlich relevante Ansprüche leitete er daraus aber so wenig ab wie der Philosoph John Locke (1632-1704). Dieser schrieb in seiner zweiten "Abhandlung über die Regierung" (1690) zum Zusammenhang von Arbeit und Eigentum: "Obwohl die Erde und alle niederen Lebewesen allen Menschen gemeinsam gehören, so hat doch jeder Mensch ein Eigentum an seiner eigenen Person. Auf diese hat niemand ein Recht als nur er allein. Die Arbeit seines Körpers und das Werk seiner Hände sind, so können wir sagen, im eigentlichen Sinne sein Eigentum. (...) Denn da diese Arbeit das unbestreitbare Eigentum des Arbeiters ist, kann niemand außer ihm ein Recht auf etwas haben, was einmal mit seiner Arbeit verbunden ist." Für seine eigene intellektuelle Arbeit beanspruchte Locke dieses Eigentumsrecht aber noch nicht, obwohl die Logik seiner Argumentation zwingend in diese Richtung wies.

Das Recht von Autoren, Bücher drucken zu lassen, wurde in England erstmals 1710 im "Statute of Anne" gesetzlich festgeschrieben. Der volle Titel des Statuts belegt, dass man damit mehrere Zwecke verfolgte und unterschiedliche Interessen schützte: "An Act for the Encouragement of Learning, by Vesting the Copies of Printed Books, in the Authors or Purchasers of such Copies during the Times therein Mentioned." Die Regierung wollte demnach Wissen und Lernen fördern, abern auch Autoren und Käufer der Bücher für bestimmte Zeit vor illegalen Nachdrucken schützen. Die "Ermunterung" galt "gelehrten Männern, nützliche Bücher zu planen und zu schreiben", aber von Autorenrechten war nirgends die Rede. Die Schutzfrist für Bücher betrug nach dem Statut 14 Jahre und konnte um 14 weitere verlängert werden, sofern der Autor noch lebte. Als geschützt galten Bücher, die in das Register der Londoner Buchhändlergilde eingetragen waren. "Unerwünschten" Büchern konnte die Obrigkeit den Eintrag verweigern. Sie machte so Autor und Drucker recht- bzw. brotlos.

In der Französischen Revolution entstand 1791 zunächst die Rechtsfigur des "geistigen Eigentums" ("propriété littéraire et artistique") und zwei Jahre später das erste explizite Autorenrecht. Der Autor erhielt nun das Recht, den Druck und die Gestaltung seines Werks zu kontrollieren und wurde so zum Träger eines zivil- und strafrechtlich geschützten Eigentumstitels. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts schufen fast alle europäischen Staaten einen ähnlichen Urheberrechtsschutz. Der Nachteil dabei: der Schutz blieb beschränkt auf einen mehr oder weniger großen Staat. Gegen Nachdrucke im Ausland konnten weder Autoren noch Verleger etwas unternehmen.

Erst 1886 kam es zur "Berner Konvention" über das Copyright-Zeichen © und damit zu einem international, aber noch keineswegs global geltenden Urheberrechtsschutz für Bücher (zunächst für 50 Jahre, später für 70 Jahre). Mit relativ kleinen Korrekturen und Anpassungen hatte dieser Urheberrechtsschutz fast hundert Jahre Bestand. Ein weltweit geltendes Urheberrechtsabkommen trat erst am 6. September 1952 in Kraft.

Die "Berner Konvention" galt noch nicht für Fotos. Die Fotografie wurde zwar zwischen 1826 und 1839 erfunden, aber erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu einem Massenphänomen. Unter Urheberrechtsschutz kam sie 1907. Kurz zuvor entstanden der Urheberschutz für musikalische Werke (1903) und kurz danach der Verwertungsschutz (1915) für diese.

Alle medientechnischen Innovationsschübe nach dem Zweiten Weltkrieg von den Tonbandgeräten, Kleinfilmkameras, Tonkassetten, Fotokopiergeräten, Videorecordern, CD-Brennern und Handy-Videos bis zum Internet zogen und ziehen zwangsläufig Diskussionen über den Schutz von Urheberrechten nach sich, weil damit immer auch Kopiermöglichkeiten erweitert oder erleichtert werden.

Exemplarisch dafür war der Streit nach dem Aufkommen von relativ billigen Tonbandgeräten für den Hausgebrauch in den 50er Jahren. Zunächst versuchte die "Genossenschaft zur Verwertung musikalischer Aufführungsrechte" (Gema), die Herstellung und den Verkauf solcher Geräte juristisch verbieten zu lassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand einen Weg aus dem Dilemma der konkurrierenden Rechte von Urhebern und der Gewerbefreiheit von Unternehmern - und zwar mit der Rechtsfigur der "Kopie zum privaten Gebrauch". Beim Verkauf von Tonbandgeräten wurde eine Geräteabgabe erhoben, die von einer neutralen Verwertungsgesellschaft unter die Rechtinhaber musikalischer Werke verteilt wird. Genauso verfuhr man auch im Falle der Ende der 60er Jahre aufkommenden Fotokopiergeräte und jüngst bei der Einführung einer Abgabe für CD-Rohlinge.

Während das Urheberrechtsgesetz von 1870 mit wenigen Ergänzungen bis 1966 praktisch unverändert blieb, musste es seit 1973 nicht weniger als sieben Mal angepasst werden an die medientechnologisch veränderten Produktions-, Kopier- und Verwertungsbedingungen. Die Intervalle, in denen solche Anpassungen - je nach Interessenlage - vorgenommen oder verhindert werden sollen, werden immer kürzer. Daraus erklärt sich auch eine gewisse Hektik der aktuellen Debatte, in der je nach Stimmungs- und Interessenlage der Untergang der Musikbranche, der Beginn unbeschränkter Gratiskultur oder das Ende des Urheberrechts beschworen werden.

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16 Kommentare

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  • Y
    Yadgar

    @makeze:

    Die Menschen werden sich aber wohl eher nicht daran gewöhnen, vom Bildschirm zu lesen, dafür sorgen schon mindestens die steigenden Strompreise... und abgesehen davon ist das Layout durchschnittlicher Online-Texte im Vergleich zu Büchern eine Zumutung, von der ständigen Ablenkung durch (meistens auch noch animierte!) Werbebanner gar nicht zu reden! Sogar mir als langjährigem "Webjunkie" fängt das mittlerweile an, auf die Nerven zu gehen, und in meinem Freundeskreis (allesamt keine ausgesprochenen "Power-User") kommt niemand auf die Idee, Bücher online zu lesen...

  • I
    Iven
  • W
    Wildes

    @makeze Super, das habe ich mir schon immer gewünscht: Bücher, bei denen ständig Werbebanner aufblinken. "Wer diesen Harry Potter liest, kauft auch Chips von XXX" "Wenn Sie diese Stelle spannend finden, mögen Sie auch Schokoriegel von XXX"

  • G
    Gachmuret

    Was in diesem Artikel völlig vernachlässigt wird, ist die schlichte Tatsache, daß erst das Urheberrecht die Unabhängigkeit von Kreativen ermöglicht hat. Erst die Möglichkeit, mit den eigenen kreativen Schöpfungen Geld zu verdienen, hat die Malerei aus der Umklammerung von Kirche und Mäzenen befreit (die ja auch die Motive bestimmten), hat Schriftstellern ermöglicht, von ihren Werken zu leben (Goethe lebte von seinen hochdotierten Posten in Weimar, nicht von seinen Dramen und Gedichten, von Schiller gar nicht erst zu reden), hat Musikern ermöglicht, unabhängig von der Gunst adliger Höfe leben zu können.

    Solange sich die grundlegende Wirtschaftsordnung nicht ändert (und nach einem Ende des Kapitalismus sieht es wahrlich nicht aus), führt am Urheberrecht kein Weg vorbei, wenn wir weiterhin unabhängige Kreative haben wollen.

    Im Übrigen:

    Was ist das für eine Herabsetzung kreativer Schaffensprozesse, wenn Autobauer ihre Autos verkaufen dürfen, Staubsaugerhersteller ihre Staubsauger und Bierbrauer ihre Bier - nur die Kreativen haben ihre Produkte mal gefälligst herzuschenken oder sich mit einer Pauschale abfinden zu lassen? Die Entwicklung des Urheberrechtes ist letztlich eine Errungenschaft der Informations- und Wissensgesellschaft, die sehr viel älter ist, als manche heute glauben mögen, (btw: wundert sich wirklich niemand, daß die Idee des geistigen Eigentums eine Idee der Aufklärung ist???), weil das Urheberrecht nämlich die Gleichwertigkeit des kreativen Schaffenspozesses allen anderen Schaffensprozessen gegenüber anerkennt. Mithin also Ausdruck der Erkenntnis ist, daß Wissen und Information ebenso wichtig sind wie Brot und Wasser, also zur Grundversorgung gehören. Weder Brot noch Wasser werden aber verschenkt, trotz ihrer unbestrittenen Bedeutung.

  • M
    Makeze

    Vor einem Jahr hat die Harry Potter Serie die 400 mio. exemplar Marke gebrochen. Man stelle sich vor, was ein kleiner Werbebanner auf jeder Seite einbringen könnte. Verglichen mit den Zuschauerzahlen im Stadion und im TV von Spielen des Real Madrid, und dem was die an Werbeeinnahmen haben muss da einfach eine gigantische Summe bei rauskommen. Wenn sich der Mensch dann endlich daran gewöhnt hat vom Bildschirm zu lesen, kann ein Author auf den Verlag verzichten und direkt einen lukrativen Pay-per-Click Deal mit einem Werbepartner machen. Es wird unabhängige Marketingfirmen geben, die das Werk für einen gewissen Prozentsatz bekannt machen, und für besonders erfolgreiche Bücher gibt es dann einen richtigen Druck für den Sammler. Es gibt dann zwar keine schönen Bücher mehr im Regal, aber der Inhalt (das eigentlich wichtige am Buch) wird allen und jedem jederzeit auf der ganzen Welt verfügbar sein.

     

    Was für eine schöne aufgeklärte Welt der Informationsfreiheit!

  • AD
    Axel Dörken

    Ich bin selber Autor eines Arbeitsbuches zur Prüfung und Änderung von unbewussten Meinungen.

     

    Mich nervt es, dass ich kein Buch in Auftrag geben kann, bei dem ich den Preis dem Käufer freistelle.

     

    Mein eBook verkaufe ich, wie meine sonstigen Dienstleistungen, in dem ich eine vorschlags- und einen Mindestpreis benenne.

     

    Da ich für Bildung für alle bin, kann die Arbeitsmethode, die in meinem eBook benannt wird, von jedem umsonst von der Homepage gezogen werden.

     

    Das Resultat:

    Vorschlagspreis eBook: 25,00 €

    Mindestpreis eBook: 5,00 €

     

    Methoden: 0,00€

     

    Von allen verkauften Büchern erhielt ich im Schnitt 23,00€.

     

    Ehrlichkeit, Achtsamkeit und das Fördern der Freiwilligkeit lohnen sich!

     

    Liebe Grüße

    Axel Dörken

     

    Buchtipp: "Denken hilft zwar - Nützt aber nichts"

    Wer Ehrbarkeit vorlebt, dem wird mehrheitlich mit Ehrung begegnet!

  • H
    hallo?

    @clementine

    Ich kann Ihnen nur in vollem Umfang zustimmen.

    Gerade die historische Entwicklung, die im Artikel aufgezeigt wird, belegt doch den gesellschaftlichen Wandel, der ein Urheberrecht erforderlich gemacht hat und der eben in den zunehmenden Möglichkeiten der Vervielfältigung begründet liegt.

     

    @rod

    Soll der Programmierer für das Erstellen seines Programms kein Geld bekommen? Womit bezahlt er die notwendige Computerausstattung, das Büro, den Strom, die Ausbildung bzw. Fortbildung? Alles für Lau? Nur weil Sie meinen, dass der Programmcode nix mehr wert ist, wenn er erst einmal auf CD/DVD gebrannt ist?

     

    @Frank Rademacher

    Was glauben Sie wohl, wie lange es noch innovative Medikamente gibt, wenn man damit nichts mehr verdienen kann?

    Weg mit Patenten heisst dann auch weg mit Forschung. Denn die kann und wird sich dann kein Unternehmen mehr leisten.

  • M
    Marcus

    Sorry, aber was ich hier teilweise an Kommentaren lese ist absoluter Schwachsinn. Natürlich ist "geistiges Eigentum" wichtig! Warum soll eine Band nur von Konzerten leben? Und stellt euch vor wie die Softwarewelt aussehen würde, wenn Computerfirmen durch Wartung verdienen würde. Es gebe keine Programme die ohne Wartung laufen würden.

     

    "Geistiges Eigentum" ist wichtig und man sollte dafür entlohnt werden, wenn man etwas produziert (Bücher, Ideen, Musik, ...) was andere mögen. Aber was mir nicht gefällt ist, dass man nicht trotzdem frei kopieren kann - und die Autoren, Musiker etc. trotzdem ihr Geld bekommen. Etwa über eine Kulturflatrate. Dass sie bezahlt werden müssen finde ich aber ganz selbstverständlich.

     

    Wichtig wäre mir auch, dass Autoren etc gerecht bezahlt werden. Bei der GEMA habe ich nicht das Gefühl, dass es gerecht zugeht. Ich habe eher das Gefühl, dass Musiker mit stärkerer Lobby (= größerer Plattenfirma) generell mehr bekommen. So wird bei kleinen Radiosendern nicht erfasst, welche Songs gespielt werden - das interessiert die GEMA nicht. Und was auf iPods gehört wird ist auch nicht so relevant wie das, was bei Radio Hamburg läuft. Wer hört denn noch Radio Hamburg? Alle Welt läuft mit iPods rum - also sollte auch das mittels Kulturflatrate o.ä. gerechter an die Musiker verteilt werden.

  • M
    Marcus

    Schöner Artikel.

     

    Man stelle sich vor wie die Welt aussähe, wenn die (offenbar schon damals nicht ganz auf der Höhe der Zeit agierende) GEMA mit ihrem Wunsch, den Verkauf von Tonbandgeräten zu verbieten, durchgekommen wäre...

     

    Und frage sich das jedesmal wenn die GEMA oder die CD-Industrie wieder abstruse Forderungen formuliert.

  • C
    clementine

    Rod, wie tritt ein Autor "live" auf? In seinem Buch stecken vielleicht mehrere Jahre Arbeit, die erst anschließend, nach dem eigentlichen Arbeitsprozess über den Verlauf des Buches bezahlt werden.

    Ein Musiker ist möglicherweise kreativer als andere, schreibt Musikstücke. Die weniger begabten (oder auch fauleren) Musikerkollegen treten dann mit der von ihm geschaffenen Musik "live" auf. Vielleicht sehen sie besser aus, vielleicht lassen sie sich besser vermarkten. Der Schöpfer des Werks soll leer ausgehen?

     

    Ein Filmemacher investiert viel Zeit und Geld in seinen Film. Wie soll er "direkt für die aktuelle Arbeit bezahlt" werden?

     

    Alle Künstler als Angestellte des Staates? Der dann irgendwann wieder bestimmt, was Kunst ist und welche Kunst genehm ist?

  • D
    dietah

    Kruzifix!

    Auf diesen Artikel warte ich seit 3 Jahren.

     

    Genau darum gehts es, wenn durchgeknallte FrauInnen ...ähhm tschuldigung... FamilienministerInnen und rollstuhlfahrende Grundgesetzamokläufer vom Untergange des Abendlandes faseln.

    Die schwabbelige Großindustrie, die vom Zäunebauen und Danachabkassieren lebt, gießt ihren klebrigen Sermon drüber... Und schon sind wir da, wo wir gerade sind.

     

    Hier gehts nur um den möglichst billigen Versuch der restaurativen Kräfte ihr Macht- bzw. Profitmonopol zu sichern und auf neue Technologien auszuweiten.

    Damit der Rubel auch noch morgen rollt, ohne sich anstrengen zu müssen bzw. der erneute und kümmerliche Versuch den Menschen kontrollieren zu wollen.

    Diese konservative Brut wird es wohl nie lernen.

  • R
    Rod

    Der Gedanke des "geistigen Eigentums" ist längst überholt, denn nichts bremst den Fortschritt der Menschheit als gesamtes mehr, als solche kleinlichen Egoismen. Wir müssen den Zusammenhang zwischen Arbeit und Entlohnung völlig neu überdenken. Ein Schritt in die richtige Richtung ist ein Grundeinkommen für alle, in Verbindung damit, dass was durch sie geschaffen wird der Allgemeinheit zugute kommt.

    Ausschlaggebend für Bezahlung ist doch die aktuell geleistete Arbeit. Ein Musiker sollte dafür bezahlt werden, wenn er live spielt, aber nicht für den Verkauf von Kopien, denn damit hat er doch keine Leistung vollbracht.

    Der Ersteller eines Computerprogramms vollbringt mit dem Verkauf von Kopien dieses Programms ebenfalls keine Arbeit mehr, die eine Bezahlung rechtfertigen würde. Vielmehr wäre eine Bezahlung dadurch gerechtfertigt, dass er nachhaltigen Service und Support leistet, also eine tatsächliche Arbeitsleistung vollblringt.

    Die Menschheit muss sich generell von der Vorstellung verabschieden, Geld allein aus Besitz verdienen zu wollen, denn das ist der Quell allen Übels.

  • S
    Schmusebauch

    Leute die eine Kulturflatrate fordern sind für mich solange kleingeistige hedonistische Arschlöcher, bis sie im gleichen Atemzug eine Brot und Wasser Flatrate für Kultur / Medienschaffende fordern.

  • FR
    Frank Rademacher

    Das Urheberrecht ist die geistige Versklavung der Gesellschaft – 9

    Urheberrechtsverletzung strafrechtlich bis zu 5 Jahren Haft zu sanktionieren, ist reiner Irrsinn. Reine Lobbypolitik-Politik, mehr nicht.

    Genauso die einseitige Berichtserstattung in den gängigen Medien. Da spricht man unisono von sog. Piraten, Raubkopierer, Diebe usw. Wieso klagt den keiner Google an? Das Urheberrecht ist das Recht des Stärkeren. Ohne Macht, kein wirkliches Urheberrecht.

    Mit Hinblick auf Urheberrechte (Patente) der Pharmafirmen, verhindert man die Lieferung von lebensnotwendigen Medikamenten in sog. Entwicklungsländer. Folge: Tod zigtausender Menschen.

    Ich plädiere für eine bedingungslose Aufhebung des Urheberrechts. Anschließend sollte, der Jene der Rechte aus Urheberschaften gegen die breite Schicht der Bevölkerung geltend macht, zu 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden.

  • IG
    Ida Gümpe

    Hallo hto, bist du der Mensch, der in Wuppertal bei jedem Wetter in der Fußgängerzone seine Gedichte verteilt? Ich habe dir neulich eins abgekauft ("Sich nahende Entfernung"), es war seine 2 Euro wert! Grüße!!

  • H
    hto

    "Nichts gehört dem Mensch wahrhaftig allein. Sogar / besonders seine Gedanken nicht, weil sie immer abhängig vom Zusammenleben in der / irgendeiner Gemeinschaft wachsen" - würden wir tatsächlich so zusammenleben, würde ein geistig-heilendes Selbst- und Massenbewußtsein den stumpf- wie wahnsinnigen Kreislauf des "Individualbewußtseins" seit der "Vertreibung aus dem Paradies" / der gebildeten Suppenkaspermentalität auf Sündenbocksuche beenden und ...

     

    Ein Zusammenleben ohne Wettbewerb um "Wer soll das bezahlen?", auf der Basis eines bedingungslosen Menschenrechts auf Nahrung, Wohnen und Gesundheit, mit allen daraus menschenwürdig resultierenden Konsequenzen / Möglichkeiten, ist absolut möglich - Atheisten und Schöpfungsgläubige würden in wirklicher Vernunft ein wahrhaftiges Recht bis zum Urheber ...