: Geschenkt!
■ Spenderpflicht: Da sein
Tokio (afp) - Das japanische Parlament hat mit einer Änderung des Wahlgesetzes den Landesbrauch der „kleinen Geschenke“ von Politikern an Wähler eingeschränkt. Danach dürfen Parlamentarier ihrem Stimmvolk die Aufmerksamkeiten zu Hochzeiten, Beerdigungen und anderen Gelegenheiten nur noch dann erweisen, wenn sie bei der Feier selbst anwesend sind. Die Institution der „kleinen Geschenke“ hatte die politische Landschaft Japans in den letzten 40 Jahren stark beeinflußt und das politische Gewerbe außerordentlich kostspielig gemacht. Der Wert jedes einzelnen „kleinen Geschenks“ überstieg nicht selten 2.000 Mark.
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