■ Gescheiterte Abtreibungsreform: Ohne „Reform“ keine Nachteile
Berliner Frauen entstehen nach Darstellung von Sozialsenatorin Stahmer (SPD) durch die gescheiterte „Reform“ des Paragraphen 218 keine Nachteile. Die Berliner Regelung erspare den Betroffenen, ihre Notlage wiederholt darlegen zu müssen, sagte sie. Nach dem BVG-Urteil vom Mai 1993 werden Abtreibungen nur noch bei einer medizinischen, embryopathischen oder kriminologischen Indikation von den Krankenkassen getragen. Bedürftige Frauen können aber Hilfe durch das Sozialamt erhalten. Der Antrag dafür liegt bei Beratungsstellen, Krankenkassen und Sozialämtern aus. dpa
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