"Geschäftsschädigender" Verlegersohn: Konstantin Neven DuMont abberufen
Der Aufsichtsrat der Mediengruppe M. DuMont Schauberg hat Konstantin Neven DuMont als Herausgeber dreier Zeitungen abberufen. Damit wolle man "Schaden abwenden".
KÖLN dpa | Der Streit in der Mediengruppe M. DuMont Schauberg hat einen neuen Höhepunkt erreicht: Der Aufsichtsrat hat Konstantin Neven DuMont als Herausgeber des "Kölner Stadt-Anzeiger", des "Express" und der "Mitteldeutschen Zeitung" abberufen. Die Zeitungen vermeldeten dies am Dienstag "In eigener Sache".
Als Vorstandsmitglied war Konstantin Neven DuMont bereits zuvor beurlaubt worden. Als Herausgeber der Zeitungen sind nun Vater Alfred Neven DuMont, der selbst Vorsitzender des Aufsichtsrates ist, und Christian DuMont Schütte im jeweiligen Impressum zu finden.
In der Erklärung für die Abberufung von Konstantin Neven DuMont heißt es: "Seit mehreren Wochen äußert er sich in abträglicher und geschäftsschädigender Weise über das eigene Unternehmen in der Öffentlichkeit, einschließlich in Konkurrenzblättern." Dies habe innerhalb des Unternehmens zu wachsender Verunsicherung unter den Mitarbeitern geführt. "Um Schaden von der Mediengruppe M. DuMont Schauberg abzuwenden, war die Abberufung durch den Aufsichtsrat unabwendbar."
Konstantin Neven DuMont reagierte mit scharfer Kritik auf die Entscheidungen: "Der Aufsichtsrat handelt seit Wochen unverantwortlich", teilte er der Nachrichtenagentur dpa mit. "Bis heute liegt mir immer noch keine Begründung für meine Beurlaubung vor."
Der 41-Jährige hatte seinen Vater, Alfred Neven DuMont, öffentlich aufgefordert, sich weitgehend zurückzuziehen und ihm die Führung des Verlagshauses zu überlassen. Der hatte einen Rückzug aber abgelehnt. Für diesen Fall hat Konstantin Neven DuMont die Auszahlung seiner Anteile gefordert.
Dazu schrieb er am Dienstag: "Die Gesellschafter handeln ebenfalls unverantwortlich. Der Verkaufsprozess meiner Anteile zieht sich viel zu lange hin. In diesem Zusammenhang tun mir vor allem die Mitarbeiter leid, auf deren Rücken diese Angelegenheit ausgetragen wird."
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