Geschäftsführerin über FSK.online: "Leitlinie Risikominimierung"
Konfrontation und Verstörung müssen nicht sein, sagt die Geschäftsführerin der Freiwilligen Selbstkontrolle, Christiane von Wahlert. Ob das auch online klappt?
![](https://taz.de/picture/243769/14/nachwuchs.jpg)
taz: Die Freiwillige Selbstkontrolle (FSK) kennt jeder, der mal im Kino war. Wird das bisherige Prinzip mit FSK.online auf das Internet übertragen?
Christiane von Wahlert: Der Jugendschutz ist im Bereich Kino und Video und im Internet gesetzlich unterschiedlich geregelt. Für die Kino- und Videoherausbringung muss der Anbieter seinen Film bei der "klassischen" FSK für eine Altersfreigabe vorlegen, sonst ist der Film automatisch nur für Erwachsene.
Im Internet liegt es in der Verantwortung des Anbieters selbst, alle Inhalte auf seiner Website einzuschätzen, ob sie für Kinder und Jugendliche einer bestimmten Altersgruppe entwicklungsbeeinträchtigend sind. Ist das der Fall, muss die Website so gestaltet sein, dass die betroffene Altersstufe die Website "üblicherweise nicht wahrnimmt", wie es im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) formuliert ist, das heißt, der Anbieter muss bestimmte Maßnahmen ergreifen.
Wie sehen die aus?
Im Internet geht es vor allem darum, Zugangsbeschränkungen für Angebot und Inhalte "ab 16" und "ab 18" einzurichten. Der Anbieter kann zwischen verschiedenen Möglichkeiten wählen. Erstens, die Zeitschaltungen: Inhalte "ab 16" nur zugänglich machen zwischen 22 und 6 Uhr, Inhalte "ab 18" nur zwischen 23 und 6 Uhr.
Zweitens, technische Verbreitungsbeschränkungen: Nutzung eines von der Kommission für Jugendmedienschutz positiv bewerteten Altersverifikationssystems. Drittens: Programmierung der Website für ein Jugendschutzprogramm, das allerdings nur für Inhalte bis "16", nicht für Inhalte "ab 18". Es ist zu erwarten, dass Anfang 2012 zwei anerkannte Jugendschutzprogramme zur Verfügung stehen.
Nun ist ja das Internet nicht nur auf Deutschland beschränkt. Es gibt genügend Seiten, die Filme anbieten und ihre Server im Ausland stehen haben. Die sind meist jedem Mittelstufenschüler bekannt.
Illegale Film-Angebote im Netz verletzen nicht nur das Urheberrecht, sie umgehen auch jeglichen – nationalen – Jugendschutz. Aber deswegen auf nationaler Ebene nichts zu tun, wäre töricht. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
Wie erfolgreich kann FSK.online überhaupt funktionieren?
Wie erfolgreich FSK.online funktionieren wird, lässt sich vier Tage nach der offiziellen Anerkennung schwerlich sagen. Anbieter können durch eine Mitgliedschaft bei FSK.online auch den Usern signalisieren, dass der Jugendschutz für sie ein hohes Gut darstellt. Die Leitlinie im Internet heißt Risikominimierung. Wenn ein Jugendlicher im Internet gezielt Pornografie sucht, wird er immer fündig. Es wäre ja schon etwas erreicht, wenn im "deutschen Internet" die ungewollte Konfrontation eines Kindes mit einem Inhalt verhindert wird, der es verstören kann.
Wie viele Prüfer kümmern sich um FSK.online?
Derzeit prüft FSK.online noch gar nicht, es geht ja jetzt erst los. Die FSK.online-Prüfer werden aus dem großen Kreis der etwa 250 FSK-Prüfer berufen. Wie viele FSK.online benötigen wird, hängt davon ab, wie viele Anbieter von Telemedien bei uns Mitglied werden. Mit den ganzen Vorbereitungen waren über viele Monate etwa fünf bis sechs Mitarbeiter befasst.
Fünf bis sechs Leute für das ganze Internet?
Ich sagte, mit den Vorbereitungen waren fünf bis sechs Leute befasst. FSK.online ist nicht für das ganze Internet zuständig, sondern für die Unternehmen, die sich FSK.online via Mitgliedschaft anschließen.
Wer werden die Kunden für FSK.online sein?
Wir sind lizenziert für alle Telemedien, also alles, was im Internet erscheint. In erster Linie sprechen wir die Filmbranche an, also zum Beispiel Filmverleiher, Kinobetreiber oder Videothekare mit eigenem Webauftritt.
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